Trauma nach Amokfahrt: Kündigung aufgehoben

Ein Mitarbeiter des Grünen Kreuzes war gekündigt worden, weil er aufgrund seines Traumas nicht mehr arbeitsfähig sei.

Die Kündigung gegen jenen Rettungsdienstmitarbeiter, der nach der Amokfahrt in Graz arbeitsunfähig war, wurde zurückgenommen: Das verkündeten der Präsident der steirischen AK, Josef Pesserl und der Obmann des Grünen Kreuzes Steiermark, Gerhard Prall, bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz am Mittwochnachmittag in Graz.

Der Rettungsmitarbeiter ist gekündigt worden, weil er nach seinen Erlebnissen bei der Amokfahrt in Graz aufgrund eines Traumas nicht mehr arbeitsfähig sein soll. Nachdem er den Vorfall in der Herrengasse, bei dem drei Menschen starben und 36 verletzt wurden, miterlebt hat, konsumierte er zunächst seinen Resturlaub. Dann rief er bei seinem Arbeitgeber, dem Grünen Kreuz, an und erklärte, dass er nicht arbeiten könne. Mitte Juli bekam er schließlich die Kündigung. Als Begründung hieß es, dass "die arbeitsbezogene gesundheitliche Eignung nicht gegeben sei". Aufgrund der Erlebnisse bei der Amokfahrt leide er unter Schlafstörungen, Albträumen und Angstzuständen.

Er wandte sich an die Arbeiterkammer, die eine Klage wegen sozialwidriger Kündigung einbrachte. "Skandalös, zutiefst unmenschlich und herzlos" nannte AK-Präsident Josef Pesserl diese Vorgangsweise des privaten Rettungsdienstes. Doch der Leiter der Regionalstelle Pöllautal, Erich Rechberger, fühlte sich im Recht, da er nach seinen Angaben nie eine schriftliche Krankmeldung erhalten hatte und der Mitarbeiter auf seine Anrufe und Forderungen nach einer schriftlichen Krankmeldung nicht reagierte.

Nachdem laut Pesserl "viele Gespräche gelaufen sind", fand man nun zu einer Einigung. "Es war mein Ziel zu erreichen, dass er in einer äußerst schlimmen Situation nicht auch noch die Beschäftigung verliert", meinte der AK-Präsident. Gerhard Prall, steirischer Chef des Grünen Kreuzes, erklärte, der Regionalstellenleiter habe eine falsche Rechtsauffassung gehabt und gemeint, eine Krankmeldung müsse in jedem Fall schriftlich erfolgen. "Da sind die Emotionen hochgegangen", so Prall, mittlerweile habe man aber "eine gute Lösung gefunden". Rechberger verzichtet auf eine Entschuldigung, das Unternehmen nimmt die Kündigung zurück und der 36-Jährige darf wieder beim Rettungsdienst arbeiten. In welcher Funktion ist noch nicht ganz klar, denn als Rettungssanitäter oder auch -fahrer dürfe man nur Menschen einsetzten, die "physisch und psychisch dazu in der Lage sind". Über andere Einsatzmöglichkeiten wie beispielsweise zur Betreuung von Seniorenanliegen werde man noch nachdenken, so Prall.

(APA)

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