Auschwitz-Prozess: "Das Böse bekam plötzlich Namen und Adresse"

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Am 19. August 1965 fielen nach 20 Monaten Verhandlung in Frankfurt die Urteile gegen 20 ehemalige SS-Männer. Vielen Beobachtern waren sie zu milde, der Auschwitz-Prozess gilt dennoch als Wendepunkt in der Geschichte.

Das Ergebnis nach über drei Jahren Ermittlungen, 20 Monaten Verhandlung, der Anhörung von 356 Zeugen war ernüchternd: Nur wegen Beihilfe zum Mord verurteilte das Landgericht Frankfurt am Main am 19. August 1965 die Mehrzahl der Angeklagten in der Strafsache 4 Ks 2/63 gegen Robert Mulka und andere, besser bekannt als Auschwitz-Prozess. Trotzdem sehen viele Historiker den Prozess heute als Wendepunkt in der Geschichte: Erstmals habe er die Hölle des Holocaust einer breiten deutschen Öffentlichkeit bekannt gemacht. "Das Böse bekam plötzlich Namen und Gesicht, Alter und Adresse", sagte der frühere Direktor des Fritz-Bauer-Instituts, Micha Brumlik.

Fritz Bauer war die treibende Kraft hinter dem Verfahren. Der hessische Generalstaatsanwalt erhielt im Jänner 1959 von einem Journalisten Akten aus dem Konzentrationslager Auschwitz, die SS-Männer auflisteten, die Gefangene "auf der Flucht" erschossen hatten. Nach jahrelangen Ermittlungen gegen über 1200 Beschuldigte erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt schließlich Anklage gegen 24 Männer - darunter zwei Adjudanten des Lagerkommandanten Rudolf Höß (er wurde bereits 1947 in Polen hingerichtet), SS-Ärzte, Angehörige der Lager-Gestapo und ein Funktionshäftling. Einer der Angeklagten starb vor Prozessbeginn, drei Verfahren wurden aus Krankheitsgründen abgetrennt.

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Am 20. Dezember 1963 startete der Prozess, der zum bis dahin größten in der deutschen Geschichte werden sollte. 356 Zeugen sagten aus, darunter 211 Auschwitz-Überlebende. Imrich Gönczi etwa, der zu Beginn seiner Gefangenschaft mit seinem Vater im selben Arbeitskommando eingesetzt war: "Eines Tages auf diesem Arbeitsplatz ist zu ihm ein SS-Mann gekommen, den ich nicht mit Namen kenne, es war ein Posten, hat die Mütze meines Vaters weggenommen und weggeschmissen. Und wie mein Vater sich die Mütze holen wollte, hat er ihn erschossen. Das war mein erster Eindruck auf Auschwitz", erzählte er. Mit der Praxis des "Mützewerfen" sammelte das SS-Bewachungspersonal Erschießungen "auf der Flucht", die Sonderrationen und zusätzliche Urlaubstage einbrachten. Dabei wurde Häftlingen die Mütze weggenommen, über eine Begrenzungslinie geworfen, die eigentlich nicht übertreten werden durfte, und ihnen befohlen, sie zu holen.

"Die Krematorien reichten nicht mehr aus"

Der in Wien geborene Otto Wolken, der als Häftlingsarzt arbeiten musste, berichtete von der Ankunft der "Ungarntransporte" zwischen Mai und Juli 1944: "Auf der Rampe war großer Betrieb. Es wurden Tausende und Abertausende Menschen täglich vergast. Die Krematorien reichten nicht mehr aus, das anfallende Leichenmaterial aufzuarbeiten. Es wurden riesige Gräben gegraben, und zusätzlich zu der Arbeit im Krematorium wurden noch Tausende Leichen in offener Grube verbrannt. Tag und Nacht loderte das Feuer, nachts war der Himmel weithin blutrot gefärbt. Und wenn der Wind schlecht stand, hatten wir im Lager den Gestank des verbrannten Fleisches."

Aussagen wie diese erschütterten die Öffentlichkeit. Unmittelbar vor Prozessbeginn hatten sich 54 Prozent gegen NS-Kriegsverbrecher-Prozesse ausgesprochen und dem Satz zugestimmt: "Ich meine, es wäre gut, endlich einen Schlussstrich zu ziehen."

"Meer von Blut in Sand versickert"

Die Angeklagten bestritten entweder, von der Massenvernichtung gewusst zu haben, oder sie beriefen sich auf ihre Befehle. Die Urteilsverkündung begann am 19. August 1965 und dauerte zwei Tage. "Angesichts der unzähligen Opfer eines verbrecherischen Regimes und dem unsäglichen Leid, das die in der Geschichte beispiellose, planmäßig betriebene, auf teuflische Weise ersonnene Ausrottung von Hunderttausenden von Familien nicht nur über die Opfer selbst, sondern über unzählige Menschen, vor allem über das gesamte jüdische Volk gebracht und das deutsche Volk mit einem Makel belastet hat, erscheint es kaum möglich, durch irdische Strafen eine dem Umfang und der Schwere der im KL Auschwitz begangenen Verbrechen angemessene Sühne zu finden“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Den meisten Beobachtern fielen die "irdischen Strafen" jedenfalls zu milde aus. Nur sechs Angeklagte wurden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, elf erhielten Strafen zwischen drei und 14 Jahren, drei wurden freigesprochen. "Eine Bagatelle", als ob ein "Meer von Blut in Sand versickert", kommentierte die französische Zeitung "Le Monde".

Das Gericht betonte, es könne nur für Taten verurteilen, "für die ein konkreter Beweis erbracht war, da das Strafgesetzbuch Massenverbrechen nicht kennt". Generalstaatsanwalt Bauer hatte hingegen die Ansicht vertreten, dass es sich bei dem Massenmord in den Konzentrationslagern um eine einheitliche Tat gehandelt habe, für die alle Beteiligten ohne Einzelbeweise zur Verantwortung gezogen werden könnten.

Diese Rechtsansicht setzte sich erst vor kurzem durch: 2011 verurteilte das Landesgericht München den gebürtigen Ukrainer John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden im Lager Sobibor. Dem Gericht genügte es, dass er Dienst in dem Vernichtungslager getan hatte, der Nachweis der Beteiligung an einem konkreten Verbrechen musste nicht erbracht werden. Seither nimmt die deutsche Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg verstärkt frühere KZ-Aufseher ins Visier. Erst im Juli wurde der als "Buchhalter von Auschwitz" bekannte frühere SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.

KZ Auschwitz

Im NS-Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau im damals besetzten Polen wurden von 1940 bis 1945 mehr als eine Million Menschen ermordet - vor allem Juden, außerdem Polen, Sinti und Roma, sowjetische Kriegsgefangene, und Gefangene vieler anderer Nationen. Ab Herbst 1941 wurde für die Massenvernichtung das Gas Zyklon B eingesetzt. Zusammengepfercht in Viehwaggons, oft nach tagelanger Fahrt ohne Nahrung, kamen die Opfer in Auschwitz an. Direkt an der Rampe wurden sie von Ärzten „selektiert“: „Arbeitsfähige zur Zwangsarbeit - Kinder, Alte und Kranke zum Tod in die als Duschräume getarnten Gaskammern. Nur etwa 7000 Gefangene überlebten bis zur Befreiung des Lagers durch sowjetische Soldaten.

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