Der Nationalrat soll über die Aufhebung der Immunität von FPÖ-Chef Strache entscheiden. Die Freiheitlichen lehnen seine Auslieferung ab.
"Kurier"-Fotograf Jürg Christandl klagt nicht nur FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, sondern auch den Wiener FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus wegen übler Nachrede. "Es geht um meinen Ruf", argumentierte Christandl gegenüber dem Online-"Standard". Strache und Gudenus hatten ein Foto Christandls, das Asylwerber bei einer FPÖ-Protestaktion zeigt, als gestellt bezeichnet.
Anlass war eine Protestaktion der Freiheitlichen vor einem Flüchtlingsquartier in Wien-Erdberg. Ein "Kurier"-Bild - es zeigte ein Flüchtlingskind und zwei erwachsene Flüchtlinge vor FPÖ-Anhängern, die "Nein zum Asylantenheim"-Schilder hochhalten - sorgte in der Folge für Kritik an den Freiheitlichen, und zwar nicht nur in sozialen Medien. Selbst Bundespräsident Heinz Fischer meldete sich "zornig" zu Wort.
Strache sprach in der Folge von einer inszenierten Aufnahme. "Wenn Kinder missbraucht werden für Fotos (...), dann ist es etwas, für das sich eigentlich der Fotograf entschuldigen sollte", legte Gudenus auf "Puls 4" nach. Journalisten "anzupatzen" sei "typische FPÖ-Mentalität", das könne er sich nicht gefallen lassen, erklärte Christandl nun seine rechtlichen Schritte.
FPÖ gegen Auslieferung Straches
Die FPÖ gab indes bekannt, einer Auslieferung Straches im Nationalrat "mit Sicherheit nicht zustimmen" zu wollen. Denn die Aussagen des Parteiobmannes seien "ganz offensichtlich in einem politischen Zusammenhang getroffen" worden, betonte Generalsekretär Herbert Kickl am Montag in einer Aussendung.
Das Wiener Straflandesgericht hat beantragt, dass der Nationalrat über die Aufhebung der Immunität Straches entscheidet und damit eine gerichtliche Verfolgung ermöglicht. Anlass ist eine Privatanklage von Christandl wegen übler Nachrede. Aus Sicht Kickls geht diese Klage "völlig ins Leere": Strache habe "mit keinem Wort jemals den Kurier-Fotografen beschuldigt, das Foto inszeniert zu haben oder auch nur an der Inszenierung beteiligt gewesen zu sein." Vielmehr habe sich der vom FPÖ-Chef geäußerte Verdacht "gegen jeweils nicht namentlich bezeichnete Gegendemonstranten bzw. Journalisten" gewandt.
In einem zweiten Verfahren in dieser Causa hat Strache Rechtsmittel ergriffen: Laut Kickl hat er gegen eine vom "Kurier" erwirkte Einstweilige Verfügung Rekurs eingelegt. Das Handelsgericht Wien hatte dem FPÖ-Chef untersagt, weiter zu behaupten, dass die Zeitung und ihr Fotograf Christandl die Aufnahme von der Anti-Asylanten-Aktion der FPÖ gestellt bzw. inszeniert hätten.
Das besagte Foto Christandls:
(APA/Red.)