EU-Parlament gegen Wasserprivatisierung

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Die EU-Abgeordneten stimmten mehrheitlich gegen eine weitere Liberalisierung der öffentlichen Dienstleistungen rund um Wasser- und Abwasserversorgung. Malmström garantiert keine Einflussnahme durch TTIP.

Straßburg. „Wasser ist keine Ware, sondern öffentliches Gut.“ Das ist der Schlüsselsatz einer Resolution des Europaparlaments, die am Dienstag in Straßburg beschlossen wurde. Die EU-Abgeordneten stellten sich dabei hinter die Europäische Bürgerinitiative Right2water, die EU-weit mit 1,9 Millionen Unterschriften unterstützt wurde. Eine von der Europäischen Volkspartei (EVP) vorgelegte weniger scharfe Resolution fand keine Mehrheit. Sie hatte sich zwar nicht explizit für eine Privatisierung der Wasserversorgung ausgesprochen, stellte aber klar, dass jeder Mitgliedstaat berechtigt sein sollte, sich für „verschiedene Wassserversorgungssyteme“ zu entscheiden. Die Abgeordneten haben argumentiert, dass es bereits in zahlreichen Mitgliedstaaten Modelle der privatisierten Wasserversorgung gebe. Letztlich stimmten aber auch die ÖVP-Abgeordneten für die schärfere Formulierung.

Keinenfalls wolle die Volkspartei über die Hintertür Wasser privatisieren“, hat die ÖVP-Europaabgeordnete Elisabeth Köstinger versichert. SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach hatte zuvor der ÖVP vorgeworfen, das Bekenntnis zu einer vorwiegend öffentlichen Versorgung verwässern zu wollen. Ähnliche Kritik war von den Grünen gekommen. „Wasser ist ein Menschenrecht“, so die grüne EU-Abgeordnete Monika Vana.

Letztlich stimmten 363 Abgeordnete für die vom Umweltausschuss vorgeschlagene schärfere Resolution. Lediglich 96 Abgeordnete lehnten sie ab. 231 enthielten sich der Stimme. Die Resolution ist zwar nicht bindend, erhöht aber den Druck auf die EU-Kommission, die Privatisierung von Wasser nicht weiter zu forcieren.

Karas verlangte Klarstellung

ÖVP-Europaabgeordneter Othmar Karas hat zuletzt mit einer Anfrage an EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström eine Klarstellung verlangt, ob die öffentliche Hand auch nach dem Abschluss von Freihandelsabkommen berechtigt sein werde, bereits privatisierte Dienstleistungen wieder zurück an einen gemeinnützigen Träger zu übertragen. Malmström versicherte: „Die EU hat öffentliche Dienstleistungen bei ihren in Handelsverhandlungen eingegangenen Verpflichtungen stets ausgenommen.“ Die Staaten würden „keinenfalls daran gehindert, ihre öffentlichen Dienstleistungen selbst zu regulieren“. Sie würden auch nicht daran gehindert, Privatisierungen wieder rückgängig zu machen.

Die Resolution fordert die EU-Kommission auch auf, „eine flächendeckende Wasserversorgung zu erschwinglichen Preisen von hoher Qualität und mit fairen Arbeitsbedingungen sowie eine demokratische Kontrolle zu gewährleisten“. Wasser sei ein öffentliches Gut und müsse daher zu erschwinglichen Preisen zur Verfügung gestellt werden. (wb)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.09.2015)

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