EU-Gericht sagt der Verjährung den Kampf an

Nationale Fristen bei Steuerbetrug können illegal sein.

Luxemburg. Italiens Justiz steht vor einem Problem: Die Aufklärung von Mehrwertsteuerbetrug kann wegen komplexer Ermittlungen nämlich so lang dauern, dass die Täter nach nationalem Recht wegen der Verjährungsfristen mit Straffreiheit rechnen dürfen. Deswegen rief ein italienisches Gericht in einem konkreten Fall den EU-Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an. Dieser sagt nun in einem Urteil, in dem Österreichs Richterin Maria Berger als Berichterstatterin fungiert hat, zu kurzen Verjährungsfristen den Kampf an.

Da sonst abschreckende Sanktionen beim schweren Mehrwertsteuerbetrug fehlen würden, müsse das Gericht nationale Verjährungsfristen beiseitelassen, meint der EuGH. Denn sonst werde auch die EU finanziell geschädigt. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.09.2015)

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