Strafvollzug: Ruf nach mehr Fußfesseleinsätzen

Österreichs prominentester Fußfesselträger: Ex-Innenminister Ernst Strasser.
Österreichs prominentester Fußfesselträger: Ex-Innenminister Ernst Strasser.Clemens Fabry / Die Presse
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Die maximale Dauer, die verurteilte Straftäter im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen dürfen, beträgt derzeit zwölf Monate. Bald könnten es 18 sein.

Wien. Fünf Jahre ist es her, dass Österreich das Electronic Monitoring für Häftlinge eingeführt hat (1. September 2010). Besser bekannt ist diese Form des Strafvollzugs, also der elektronisch überwachte Hausarrest, unter dem Begriff Fußfessel (diese ist das eigentliche Überwachungsinstrument). Prominente Fußfesselträger wie Ex-Innenminister Ernst Strasser oder Ex-Sturm-Graz-Präsident Hannes Kartnig rückten das Thema in den Mittelpunkt. Bilanz nach fünf Jahren: „Die Fußfessel ist ein Erfolgsmodell.“ So sieht es der Generaldirektor für den Strafvollzug im Justizressort, Erich Mayer.

3200 Personen haben in den vergangenen fünf Jahren ihre Haftstrafen im Hausarrest verbüßt. Nur 228 Anhaltungen mussten – etwa wegen Verstoßes gegen Auflagen – vorzeitig abgebrochen werden. Derzeit tragen 301 Menschen – zumeist wegen Vermögensdelikten – eine Fußfessel. Tendenz steigend (siehe Grafiken).

Weil die Fußfessel – es handelt sich um ein mit einem Sender versehenes schwarzes Kunststoffband, das um das Fußgelenk geschlossen wird – am Arbeitsplatz und zu Hause (unter der Bekleidung) getragen wird, sei sie als Mittel der Resozialisierung sinnvoll, so Mayer. Häftlinge könnten so ihren Job behalten und würden auch nicht aus ihrem privaten Umfeld herausgerissen werden.

Damit sind die Voraussetzungen für die Fesselvergabe angesprochen: Der Betreffende muss Arbeitsplatz, Einkommen und Wohnsitz nachweisen. Auch muss er Kranken- und Unfallversicherung haben.

Lebt er mit anderen Personen (Familie) zusammen, müssen diese schriftlich in die Fesselvergabe einwilligen. Die Gefahr, dass Frauen durch Männer mit Fußfessel häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, will man durch vorherige Gespräche mit den Frauen möglichst ausschließen, so der Geschäftsführer des Bewährungshilfevereins Neustart, Christoph Koss. Neustart gibt als Partner des Justizministeriums Empfehlungen an die Haftanstalten ab und erstellt mit den Hausarrestanwärtern Wochenpläne bzw. Bewegungsprofile.

Legistisch gesehen dürfen Fußfesseln nur gewährt werden, wenn die (noch) zu verbüßende Haftzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt. Hier unternimmt Mayer einen – wenn auch vorsichtigen – Vorstoß: „Ich wünsche mir, dass diese Dauer auf 18 Monate verlängert wird.“

Von einem Gesetzesentwurf (man müsste zum Beispiel das Strafvollzugsgesetz ändern) sei man jedoch noch ein Stück weit entfernt. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Legisten im Justizressort ein derartiges Unterfangen ziemlich rasch erledigen würden.

Neustart schließt sich dem Ruf nach Ausweitung auf maximal 18 Monate an. In Portugal, Frankreich und Luxemburg kann der elektronisch überwachte Arrest bei einer Strafe von bis zu zwei Jahren, in Belgien sogar bis zu drei Jahre lang gewährt werden.

Frauenanteil relativ hoch

Bemerkenswert ist, dass der Frauenanteil unter den Hausarrestkandidaten mit 13 Prozent etwa doppelt so hoch ist wie in den Gefängnissen. Dort liegt diese Quote bei „nur“ sechs Prozent. Hauptgrund dafür: Kinderbetreuung gilt als „geeignete Beschäftigung“ im Sinne der Fesselvoraussetzungen.

Aber nicht nur Resozialisierung spielte bei der Einführung der Fußfessel eine Rolle. Es gab auch finanzielle Motive. Hafttage belasten das Budget enorm: Ein einziger Gefängnistag kostet pro Häftling alles in allem 110 Euro. Ein Fußfesseltag kostet die Justiz 18 Euro.

An sich müssen die Fesselträger den Aufwand aus eigener Tasche zahlen. Es gilt ein Tagessatz von 22 Euro. Ein Geschäft macht die Justiz aber bei Weitem nicht, da sich viele im Hausarrest befindliche Personen – trotz Einkommens – diese Sätze nicht leisten können. Im Durchschnitt kommen pro Fesselträger acht Euro am Tag herein.

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