Das für ungültig erklärte "Safe Harbour"-Abkommen mit den USA hat dazu geführt, dass die irische Datenschutzbehörde der Beschwerde von Max Schrems nachkommen muss.
Der österreichische Jurist kann einen nächsten wichtigen Punkt auf seiner Agenda für erledigt ansehen. Gestärkt durch das EuGH-Urteil, das "Safe Harbour", das Datenabkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt hat, muss die irische Datenschutzbehörde die Anfrage von Schrems untersuchen. Der High-Court in Dublin beschäftigte sich erstmals mit dem Verfahren und kündigte eine Untersuchung an.
Nach Ansicht des High Courts hätte die irische Datenschutzbehörde auch bereits beim Einlangen der Anfrage von Max Schrems darauf reagieren müssen. Die Behörde lehnte jedoch eine Untersuchung ab und berief sich dabei auf das damals noch gültige Abkommen und die Tatsache, dass die Enthüllungen durch Edward Snowden daran auch nichts ändern würde.
Rüffel durch EuGH
Eine Meinung die bereits der Europäische Gerichtshof nicht teilt. Im Gegenteil, im Urteil wurde das Vorgehen der Datenschutzbehörde klar kritisiert. Man hätte das Vorgehen von Facebook sehr wohl untersuchen können - unter der Prämisse, dass nach Bekanntwerden von PRISM (großangelegte Spähaffähre durch NSA) kein ausreichender Schutz gegeben sei.
Der Ball liegt jetzt also bei der irischen Datenschutzbehörde. Ein Vertreter Facebooks erklärte, dass man "den Anfragen der irischen Datenschutzbehörde nachkommen" werde, "wenn sie den Schutz beim Datentransfer der personenbezogenen Daten untersuchen. Das Unternehmen besteht aber auf den Standpunkt der NSA keinerlei Zugang zu den Servern gewährt zu haben. Auch der Datentransfer in die USA soll immer unter Kontrolle der irischen Datenschutzbehörde stattgefunden haben.
(Red.)