Schulverwaltung: Ein System aus den 60er Jahren

Im Pflichtschulbereich gibt es ein kompliziertes System wechselseitiger Zuständigkeiten.

Hauptstreitpunkt bei den Verhandlungen zur Bildungsreform ist die Schulverwaltung mit ihren derzeit unübersichtlichen Zuständigkeiten. Während im Bundesschulbereich (AHS, BMHS) einheitlich der Bund zuständig ist, geht es im Pflichtschulbereich rund: Hier teilen sich Bund, Länder und Gemeinden die Kompetenzen - und streiten um die Bezahlung.

Unter die Pflichtschulen fallen vor allem die Volksschulen, Hauptschulen bzw. Neuen Mittelschulen, Sonderschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen. Die äußere Schulorganisation im Pflichtschulbereich - also etwa welche Schulformen es gibt und wie lange sie dauern - kommt dem Bund zu, Ausführungsgesetze und Vollziehung fallen in die Landeszuständigkeit. Schulerhalter der Pflichtschulen sind entweder Gemeinden oder Gemeindeverbände oder das jeweilige Land. Das Landeslehrer-Dienstrecht wird vom Bund beschlossen und von den Ländern vollzogen.

Wie kompliziert das seit 1963 so geregelte System ist und welche Konflikte daraus entstehen, zeigen die jährlichen Auseinandersetzungen um die Bezahlung der an den Pflichtschulen tätigen Landeslehrer. Bezahlt werden diese zunächst alle vom Bund: Im Gegenzug müssen sich die Länder an einen im Finanzausgleich vereinbarten Stellenplan (pro einer bestimmten Anzahl an Schülern gibt es einen Lehrer, Anm.) halten.

Dies tun sie allerdings nicht: Pro Jahr wird der Stellenplan um insgesamt rund 1.800 Lehrerstellen überzogen. Diese Kosten müssen nun die Länder selbst tragen und dem Bund zurückerstatten, was sie grundsätzlich auch tun. Allerdings stellen sich die Länder auf den Standpunkt, dass sämtliche "Überzugslehrer" Jungpädagogen sind und erstatten nur die (geringeren) Kosten für diese. Das sind jährlich rund 40.000 Euro pro Kopf. Das Bildungsministerium will wiederum nicht glauben, dass ausgerechnet diese Lehrer alle frisch eingestellte Pädagogen sind und hätte gerne die Durchschnittskosten eines Lehrers (rund 56.000 Euro). An der Änderung dieser Praxis per Verordnung sind schon mehrere Minister gescheitert - immerhin geht es dabei insgesamt um 30 Mio. Euro.

Es geht aber noch komplizierter: Erhalter etwa der Volksschulen bzw. der Haupt- und neuen Mittelschulen sind die Gemeinden - neben dem Schulbau bzw. der -erhaltung müssen sie etwa die Schulwarte und auch etwaige Sekretariate bezahlen. Dementsprechend interessiert sind sie daran, dass die beim Land angestellten und vom Bund bezahlten Lehrer möglichst viele der Verwaltungstätigkeiten selbst erledigen.

Die Auswirkungen der getrennten Zuständigkeiten im Pflichtschulbereich äußern sich auch in der Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch das Bildungsministerium: Dort werden regelmäßig zwar Zahlen aus dem AHS- und BMHS-Bereich veröffentlicht - für den Pflichtschulbereich liegen diese im Ressort aber nicht vor. Dort weiß man lediglich, wie viele Pflichtschullehrer es gibt und in welchem Ausmaß sie beschäftigt sind (da man sie ja bezahlt). Welche Fächer sie aber etwa unterrichten oder wie groß die Gruppen etwa im Fremdsprachenunterricht sind, muss bei den Ländern erfragt werden.

Vom System her noch unübersichtlicher - dafür in der Verwaltung einfacher - wird es in Wien, NÖ, OÖ, Burgenland und Steiermark: Dort erfolgt die Verwaltung der Landeslehrer durch eine Bundesbehörde, nämlich den Landesschulrat. Diese Bundesländer haben diese Kompetenz nämlich durch eigene "Landeslehrer-Diensthoheitsgesetze" an den Bund übertragen: Dafür müssen sie zwar bezahlen, sie bleiben aber dadurch Dienstgeber der Lehrer und ersparen sich so den Aufbau einer eigenen Verwaltung. In den anderen Bundesländern sind dagegen die Schulabteilungen bei den Ämtern der Landesregierung für die Verwaltung der Landeslehrer zuständig.

(APA)

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