Adoptionsverbot für homosexuelle Paare ab 2016 im Gesetz aufgehoben

Der VfGH hob das Adoptionsverbot im Jänner auf und setzte eine Reparaturfrist. Eine Gesetzesänderung sei jedoch nicht nötig, heißt es im Justizministerium.

Das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare ist ab 2016 im Gesetz aufgehoben. Eine legistische Änderung hält das Justizministerium nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im vergangenen Winter nicht für nötig. Im Ressort wurde gegenüber der Austria Presseagentur betont, dass ohnehin jede Adoption individuell geprüft werde.

Der VfGH hob das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare im Jänner auf und begründete dies unter anderem damit, "dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt". Dem Gesetzgeber wurde eine Reparaturfrist bis 31. Dezember 2015 eingeräumt.

Die Experten des Ministeriums kamen nun zu dem Schluss, dass keine Änderungen im Gesetz nötig sind. Adoptionen seien immer individuell zu prüfen und setzen eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung voraus, hieß es aus dem Justizministerium. Darüber hinaus werde bei der Adoption Minderjähriger immer auch die Jugendwohlfahrt eingeschaltet, die die Adoption aus Sicht des Kindeswohls beurteilt. Es gebe daher bereits eine "gute Regelung", bei der das Wohl des Kindes im Vordergrund stehe.

(APA)

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