Prozess um Luchs-Abschuss: "Raubzeug muss man erlegen"

 Im Bild: Der getötete Luchs mit der Bezeichnung 'B7' als Jungtier.
Im Bild: Der getötete Luchs mit der Bezeichnung 'B7' als Jungtier.APA/BUNDESFORSTE/M. KRONSTEINER
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Eine 64-Jährige muss dem Nationalpark Kalkalpen Entschädigung zahlen, weil sie einen Luchs aus dem Wiederansiedlungsprogramm geschossen hat. Die Angeklagte sprach von einem Versehen.

Eine 64-jährige Jägerin ist am Donnerstag im Landesgericht Steyr wegen des Abschusses eines Luchses aus dem Wiederansiedlungsprogramm des Nationalparks Kalkalpen zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Hinzu kommen eine unbedingten Geldstrafe von 2.880 Euro und 12.101 Euro Schadenersatz, die sie dem Nationalpark zahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft legt der Frau Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes und Tierquälerei zur Last und sieht die "vorsätzliche Tötung eines Luchses zu Präparationszwecken". Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und sprach von einem "blöden Versehen". Ihr Anwalt forderte einen Freispruch, er sieht lediglich eine Schonzeitüberschreitung, denn "der Luchs ist ein jagdbares Wild".

Wiederansiedlungsprogramm am Kippen

Der Nationalpark Kalkalpen betreibt ein Wiederansiedlungsprogramm für Luchse. Zuletzt sind aber immer wieder männliche Tiere verschwunden. Laut Nationalpark gibt es derzeit keinen Kuder mehr und daher sei heuer auch der Nachwuchs ausgeblieben. Das Projekt sei am Kippen. In der Region hatten bereits Gerüchte über illegale Abschüsse die Runde gemacht. Das Landeskriminalamt ermittelte.

Die entscheidenden Hinweise kamen von einem Tierarzt, der als Zeuge am Donnerstag nicht erschien, und der Ex-Geliebten des Ehemannes der Angeklagten. Als in der Tiefkühltruhe eines Präparators in Kleinreifling tatsächlich der Balg des Luchses "B7" gefunden wurde, gestand die betrogene Ehefrau den Abschuss.

Luchs mit Fuchs verwechselt

Vor Gericht sagte sie, sie habe den Luchs mit einem Fuchs verwechselt. Diesen habe sie schießen wollen, denn "Raubzeug muss man erlegen". Warum sie den Abschuss nicht gemeldet habe, als sie ihren Irrtum bemerkt hat, wollte Richter Wolf-Dieter Graf wissen. "In der Praxis wird das nicht gemacht", konterte die Angeklagte. Sie habe den Kadaver zum Präparator gebracht, weil "so ein edles Tier kann man ja nicht einfach wegschmeißen". Sie wollte den ausgestopften Luchs einem Museum übergeben, "wenn es verjährt ist".

Auf etliche Zeugen musste das Gericht wegen Nichterscheinens oder Entschlagung verzichten. Recht deutlich wurde aber die Ex-Geliebte des Ehemannes: Sie berichtete - auch im Zeugenstand -, dass er ihr am Handy ein Bild von einem toten Luchs gezeigt habe und, dass sie in einer Jagdhütte ein Foto der Angeklagten mit einem geschossenen Exemplar gesehen habe. Ihr Ex-Freund habe ihr zudem erzählt, dass er seiner Frau aufgetragen habe, jeden Luchs zu schießen, den sie sieht. Und, dass er selbst, seine Frau und ein Jagdkollege jeweils einen Luchs geschossen hätten. Die Ermittlungen dazu laufen, ebenso wie gegen den Präparator noch ein Ermittlungsverfahren anhängig ist.

"... den Luchs über den Haufen zu schießen"

Das Gericht glaubte den Aussagen der Angeklagten, dass es ein Versehen gewesen sei, nicht. Mildernd wurde ihr Geständnis gewertet. Vieles - etwa, dass sie sich mit dem Tier fotografieren ließ und es zum Präparator brachte - "deutet eindeutig darauf hin, dass es Ihnen darum gegangen ist, den Luchs über den Haufen zu schießen", so Graf. Er verurteilte die Frau zu drei Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen a acht Euro - macht 2.880 Euro. In die Bemessung sei auch eingeflossen, dass sie sich trotz ihrer 800 Euro Pension offenbar die Jagd oder die 1.400 Euro teure Präparation leisten könne. Zudem muss die Angeklagte dem Nationalpark 12.101 Euro Schadenersatz zahlen. Der Verteidiger meldete "volle Berufung" an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist der Spruch nicht rechtskräftig.

(APA)

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