Salzburg: OGH gibt FPÖ im Namensstreit recht

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Der Einspruch des Ex-FPÖ-Landesparteichefs Karl Schnell gegen einstweilige Verfügungen ist auch in letzter Instanz erfolglos geblieben.

Im Namensstreit zwischen der FPÖ und der FPS des Salzburger Ex-FPÖ-Landesparteichefs Karl Schnell ist der Einspruch der FPS gegen einstweilige Verfügungen auch in letzter Instanz ohne Erfolg geblieben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt den außerordentlichen Revisionsrekurs der FPS zurückgewiesen. Demnach darf nur die FPÖ die Bezeichnung "Freiheitliche" in ihrem Partei-Namen anführen.

Klubobmann Schnell muss sich geschlagen geben. Bereits die Vorinstanzen untersagten der FPS, die Bezeichnung "Freiheitliche oder ähnliche Bezeichnungen als ihren Namen oder Bestandteils ihres Namens" zu verwenden. Der praktische Arzt aus Hinterglemm hatte die neue Partei im Juni 2015 gegründet, nachdem er und weitere Salzburger Abgeordnete von FPÖ-Bundesparteichef Heinz-Christian Strache wegen parteiinternen Machtkämpfen ausgeschlossen wurden.

Doch der Partei-Name "Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) Liste Dr. Karl Schnell" war der FPÖ ein Dorn im Auge. Die Partei brachte eine Unterlassungsklage beim Landesgericht Salzburg und einstweilige Verfügungen ein. Potenzielle Wähler könnten einer Verwechslung unterliegen oder zumindest eine Nahebeziehung der beiden konkurrierenden Parteien vermuten, wurde argumentiert. Das Landesgericht Salzburg, das OLG Linz und nun auch der Oberste Gerichtshof orteten ebenfalls eine Verwechslungsgefahr.

"Freie Partei Salzburg - Liste Dr. Karl Schnell"

In dem OGH-Beschluss vom 20. Oktober heißt es: Der OGH habe bereits in einer Entscheidung aus dem Jahr 2006 klargestellt, dass die FPÖ "mit dem Namensbestandteil 'Die Freiheitlichen' nach der allgemeinen Verkehrsgeltung seit langem gemeint ist und damit das prioritätsälteste Recht gegenüber einer anderen Partei mit dem identen Namensbestandteil hat, weshalb sie den mit Verwechslungsgefahr verbundenen Eingriff in ihr Namensrecht untersagen kann".

Schnell hat den Partei-Namen mittlerweile auf "Freie Partei Salzburg - Liste Dr. Karl Schnell" abgeändert. Den Zivilprozess in der Causa am Landesgericht Salzburg hat die FPS im Oktober verloren. Die FPS werde nicht mehr dagegen berufen, sagte deren Rechtsanwalt Peter Rosenthal am Freitag. "Das ist sinnlos. Der OGH hat entschieden. Wir müssen akzeptieren, dass nur die FPÖ das Wort freiheitlich verwenden darf."

(APA)

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