Salzburg: Schnells Landtagsklub muss Namen ändern

Karl Schnell
Karl Schnell APA/NEUMAYR/MMV
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Das Landesgericht hat entschieden: Der Landtagsklub des früheren FPÖ-Landesparteichefs darf sich nicht mehr "Freiheitliche" nennen. Die FPS will gegen das Urteil berufen.

Im gerichtlichen Schlagabtausch zwischen der FPÖ und der FPS ist ein brisantes Urteil des Landesgerichtes Salzburg ergangen: Der Landtagsklub der 2015 gegründeten Partei des Salzburger Ex-FPÖ-Landesparteichefs Karl Schnell (FPS) darf sich nicht mehr "Freiheitliche" nennen. Die Richterin ortete eine Verwechslungsgefahr mit der FPÖ, die den "Freiheitlichen Landtagsklub Salzburg" geklagt hatte.

Zur Vorgeschichte: Karl Schnell und fünf weitere Landtagsabgeordnete sind im Vorjahr nach Zerwürfnissen mit FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache von der FPÖ ausgeschlossen worden. Schnell gründete im Juni die Partei "Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) - Liste Dr. Karl Schnell". Er musste jedoch nach Klagen der FPÖ das Wort "freiheitliche" aus dem Namen streichen und die Partei auf "Freie Partei Salzburg (FPS) - Liste Dr. Karl Schnell" umbenennen, weil einem rechtskräftigen Urteil zufolge sonst eine Verwechslungsgefahr mit der FPÖ und damit eine Wählertäuschung vorliegt.

Diese Ansicht vertritt im aktuellen Streitfall auch Richterin Marina Mayer vom Landesgericht Salzburg in ihrem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 4. März. Der Namensbestandteil "freiheitlich" oder "die Freiheitlichen" werde seit langem mit der FPÖ assoziiert. Dieser komme daher das "prioritätsältere" Recht gegenüber einer anderen Partei mit einem identen Namensbestandteil zu.

FPS will gegen das Urteil berufen

Landtagsabgeordneter Lukas Essl (FPS) kündigte am Mittwoch an, dass man gegen das Urteil berufen werde. "Wir haben uns im Jahr 2013 nach der Landtagswahl als 'Landtagsklub der FPÖ' konstituiert. Und wir haben ja eine einstweilige Verfügung wegen des FPÖ-Landtagsklubs beim Obersten Gerichtshof gewonnen. Die Richterin am Landesgericht sieht das jetzt anders. Von einem rechtsgültigen Beschluss sind wir aber noch weit weg", sagte Essl. "Wir sehen das sehr locker, wir werden die nächste Instanz anrufen."

FPÖ-Landesparteiobmann Andreas Schöppl reagierte auf das aktuelle Urteil naturgemäß zufrieden. "Bekanntlich wurde Karl Schnell und auch der FPS bereits rechtskräftig verboten, das Wort 'freiheitlich' zu verwenden. Die nunmehrige Entscheidung bestätigt, dass dies auch für den Schnell-Klub gilt. Mit dieser Entscheidung ist ein Schlussstrich unter den Namensstreit gesetzt." Das Wort "freiheitlich" könne nur der FPÖ und deren Organisationen zukommen und dürfe "von keinem anderen Trittbrettfahrer irreführend oder missbräuchlich verwendet werden".

(APA)

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