ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl spricht sich auch für Regeln im Fall unvorhersehbarer Katastrophenfälle aus.
ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl will die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) losgetretene Debatte um die Einführung eines Ausnahmezustands nicht auf Terroranschläge begrenzen. In einer Aussendung am Donnerstag plädierte er auch für Regeln im Fall des Versagens technischer Infrastruktur und anderer unvorhersehbarer Katastrophenfälle.
"Derzeit ist verfassungsbedingt keine Verhängung eines Ausnahmezustandes oder nationalen Notstands möglich. Alles, was 1920 nicht voraussehbar war und nicht dezidiert als Bundeskompetenz festgelegt wurde, obliegt automatisch den Ländern", so Gerstl. Die Flüchtlingssituation habe zuletzt deutlich gezeigt, dass Österreich auf die damit verbundenen Herausforderungen verfassungsmäßig nicht vorbereitet gewesen sei und diese nur mit Improvisation und viel Hilfe von Nicht-Regierungsorganisationen bewältigt habe.
Gerstl will daher die aktuelle Diskussion um einheitliche und besondere Kompetenzen des Bundes für Ausnahmezustände nicht auf Krisensituationen nach Terroranschlägen eingegrenzt sehen, sondern die Bestimmungen über den Katastrophenschutz generell überarbeiten. Dies sei auch im Regierungsprogramm vorgesehen. Der Bund brauch bei übergreifenden Gefahrensituationen klare Kompetenzen, so Gerstl: "Nur so kann der Staat in Ausnahmesituationen rasch und angemessen reagieren, egal ob diese von einem großflächigen Stromausfall, einer Überschwemmung oder von einem Terroranschlag herrühren."
(APA)