Informationsfreiheit: Länder für mehr Einschränkungen

Amtsgeheimnis: Länder für weitere Einschränkungen
Amtsgeheimnis: Länder für weitere Einschränkungen Presse (Fabry)
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Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf endet heute. Die Regierung ist zur Umsetzung auf FPÖ oder Grüne angewiesen.

Die Bundesländer fordern weitere Einschränkungen beim geplanten Informationsfreiheitsgesetz. So plädiert die steirische Landesregierung in ihrer Stellungnahme für die Einschränkung der Auskunftspflichten der Rechnungshöfe, damit über diesen Umweg keine Regierungsunterlagen öffentlich werden. Völlig ausgenommen werden will die Volksanwaltschaft - ein Anliegen, das auch die FPÖ teilt. Die Begutachtungsfrist endet heute.

Das Informationsfreiheitsgesetz enthält Bestimmungen zur Umsetzung der Auskunftspflicht, die die Regierung im Zuge der Reform des Amtsgeheimnisses plant. Während Medienvertreter und das "Forum Informationsfreiheit" die Pläne bereits als unzureichend kritisiert haben, fordern Ländervertreter noch weitergehende Einschränkungen. Zur Umsetzung ist die Regierung auf FPÖ oder Grüne angewiesen.

Die Steiermark wünscht sich, dass der Rechnungshof keine Unterlagen veröffentlichen soll, die ihm von der Landesregierung zur Verfügung gestellt wurden. Die Veröffentlichungspflichten der Landesrechnungshöfe sollten demnach auf deren "Produkte" beschränkt werden, heißt es in der Stellungnahme. Andernfalls wäre nämlich "zu befürchten, dass der Landesrechnungshof zu einem 'attraktiven' Organ wird, um Zugang zu Information zu erhalten, die anderen Organen zuzurechnen sind", heißt es in der Stellungnahme. Außerdem will die Steiermark erreichen, dass Behörden Informationen nicht veröffentlichen müssen, die zwar in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, die ursprünglich aber von einer anderen Stelle stammen. "Es sollte eine Bestimmung aufgenommen werden, wonach die Information dann nicht erteilt werden muss, wenn eine zumutbare Möglichkeit einer Alternativbeschaffung gegeben ist", heißt es in der Stellungnahme.

Vorarlberg wiederum plädiert dafür, die Geheimhaltung "im Interesse der Gesetzgebung" auf den "Wirkungsbereich der Gesetzgebung" auszudehnen. Dies deshalb, weil damit klar gestellt wäre, dass beispielsweise Unterlagen über Immunitätsangelegenheiten von Abgeordneten oder die Wahl der Rechnungshof-Direktoren nicht öffentlich gemacht werden müssen.

Auch die Niederösterreichische Landesregierung will eine Klarstellung, dass die Landesverwaltungsgerichte öffentliche Verhandlungen weiterhin nur an der "Amtstafel" und nicht im Internet ankündigen müssen. Und zwar aus "Datenschutzgründen", wie es in der Stellungnahme heißt. Andernfalls könne nämlich "jedermann" im Internet nachlesen, wer (auch als Beschuldigter im Verwaltungsstrafverfahren) an den Verfahren beteiligt sei: "Es sollte daher schon aus Datenschutzgründen jedenfalls klargestellt werden, dass Ausschreibungen von öffentlichen Verhandlungen nicht zu veröffentlichen sind." Bundesforste und Österreich Werbung fordern zudem weitere Ausnahmen für Staatsunternehmen.

AUVA fordert mehr Transparenz

Mehr Transparenz fordert dagegen die Unfallversicherungsanstalt (AUVA). Sie fordert eine Klarstellung, dass auch Stellungnahmen von Dritten zu Verordnungsentwürfen künftig veröffentlicht werden, ebenso Informationen über Gesundheitsgefahren durch Unternehmen. Daher sollte bei den Ausnahmetatbeständen der Satz eingefügt werden: "Die zur Geheimhaltung berechtigenden Gründe und Interessen sind eng auszulegen."

Die Präsidentschaftskanzlei wiederum geht davon aus, dass sie selbst festlegen darf, welche Informationen "zu verakten" sind. Hintergrund: "Nicht zu veraktende Entwürfe und Notizen" müssen auch nicht veröffentlicht werden. Und Verfassungs- sowie Verwaltungsgerichtshof gehen davon aus, auch künftig nicht wesentlich mehr Informationen als jetzt schon von sich aus veröffentlichen zu müssen.

Die Volksanwaltschaft will von den neuen Transparenzpflichten weitestgehend ausgenommen werden und keine Anfragen beantworten müssen, weil man ohnehin schon einer "Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit" unterliege, wie Volksanwalt Peter Fichtenbauer schreibt. Und eine Ausnahme fordern auch Richter und Staatsanwälte: Nämlich die klare Beschränkung der Auskunftspflichten auf die Justizverwaltung, die Rechtsprechung solle dagegen "zur Gänze" ausgenommen sein.

Der Datenschutzrat fordert eine klare Interessensabwägung zwischen dem Grundrecht auf Informationsfreiheit und jenem auf Datenschutz. Zudem weißt er darauf hin, dass mit der Reform auch die bestehenden Verschwiegenheitspflichten für Beamte neu geregelt werden müssen.

Wie es mit der Vorlage weitergeht, ist offen. Zur Umsetzung der Reform des Amtsgeheimnisses braucht die Regierung jedenfalls eine Verfassungsmehrheit und damit entweder die Zustimmung von FPÖ oder Grünen.

(APA)

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