Gesetz über Informationsfreiheit stößt auf Kritik.
Wien. Die Gesetzespläne von SPÖ und ÖVP für eine Reform des Amtsgeheimnisses führen nach dem Ende der Begutachtungsphase zu einer heftigen Debatte mit einer ganze Reihe von Forderungen nach Änderungen. Die FPÖ unterstützt die von der Volksanwaltschaft verlangte Ausnahme vom künftigen Informationsfreiheitsgesetz. Dieses regelt die Auskunftspflicht von Behörden. Die Grünen wiederum wenden sich gegen die von den Bundesländern gewünschten zusätzlichen Einschränkungen und fordern zügige Verhandlungen. So ist die steirische Landesregierung dafür eingetreten, dass die Rechnungshöfe keine Unterlagen über Regierungsvorlagen herausgeben dürfen. Das Druckmittel der Oppositionsparteien: Zur Umsetzung der Reform des Amtsgeheimnisses ist die Koalition im Parlament entweder auf FPÖ oder Grüne angewiesen.
Die Volksanwaltschaft sei eine Einrichtung, an die sich Bürger bei Problemen mit Behörden im Vertrauen wenden können. „Genau hier ist die Verschwiegenheit, zu welcher die Volksanwälte verpflichtet sind, besonders wichtig“, betonte Carmen Schimanek, Obfrau des Volksanwaltsausschusses. Bereits zuvor hatte der von der FPÖ nominierte Volksanwalt Peter Fichtenbauer namens der Volksanwaltschaft darum ersucht, dass die Institution von den zusätzlichen Transparenzpflichten „gänzlich ausgenommen wird“.
Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, fordert von SPÖ und ÖVP „mehr Bewegung“ und intensive Verhandlungen. „Wir haben einerseits den Eindruck, dass die beiden Regierungsparteien in ihren Positionen festgefahren sind und andererseits das Thema für sie auch wenig Wichtigkeit hat“, sagte Steinhauser. Man müsse die Kritik, die es gebe, „ernst nehmen“. (red./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.12.2015)