YLine-Prozess endet nach 14 Jahren mit sechs Freisprüchen

Hauptangeklagter Werner Böhm.
Hauptangeklagter Werner Böhm.(c) APA (Herbert Neubauer)
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Der Prozess um die Pleite des Internetunternehmens endet mit Freisprüchen. Diese sind nicht rechtskräftig, da sich der Staatsanwalt Bedenkzeit erbittet.

Der Prozess um die Pleite des ehemaligen Internet-Stars YLine ist 14 Jahre nach der Insolvenz der Firma heute, Donnerstag, zu Ende gegangen. Für den Firmengründer Werner Böhm und die weiteren fünf Angeklagten gab es Freisprüche - nicht rechtskräftig, da sich die Staatsanwaltschaft Bedenkzeit erbeten hatte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete auf Untreue, Insiderhandel und Bilanzfälschung.

Böhm wurde in der Causa Bilanzfälschung mittels Rekurs zu Prozesskosten von 7000 Euro verurteilt, was dieser annahm. Richterin Marion Hohenecker verwies Böhm noch darauf, dass er mit dieser Summe günstig aussteige, und er obendrein noch die Möglichkeit einer Ratenzahlung hat.

Böhm: Gerechtigkeit ist mir nur bedingt widerfahren

Böhm sagte nach der Urteilsverkündung, er hoffe die Causa nun möglichst schnell abzuhaken. Gerechtigkeit sei ihm aber nur bedingt widerfahren, meinte er mit Blick auf die lange Verfahrensdauer. Er habe erhebliche finanzielle Einbußen erlitten. "Finanziell ist es mir schlecht gegangen", so Böhm. Er ist mittlerweile beruflich in Kanada aktiv, sein Monatseinkommen beschrieb er mit gut 3000 Euro brutto monatlich.

Zuvor hatten die Verteidiger in ihren Plädoyers ebenfalls auf die lange Ermittlungszeit sowie zwei unterschiedliche Gerichtsgutachten zu den Vorwürfen verwiesen. Anwalt Michael Dohr, bekannt für seine bunten Sakkos, hat sich heute für die Urteilsverkündung extra ein Jacke mit "Freedom"-Schriftzug angezogen, wie er vor der Urteilsverkündung betonte.

"Ein Grenzfall"

Laut Hohenecker sind zwar Fehler passiert, aber diese seien im Zuge des normalen Wirtschaftens mit unternehmerischen Risiko zu rechtfertigen. Es liege hier ein "Grenzfall" zwischen diesem Risiko und Verfehlungen vor, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung nach 44 Verhandlungstagen. Angeklagt war unter anderem ein Deal mit dem Computergiganten IBM zur Lieferung von PCs bei Abschluss eines Internetanschlusses sowie eine Online-Peep-Show, deren Firmenwert weit überzogen bewertet worden sein soll. Die strippenden Damen sollen übrigens kein Geld gesehen haben.

Bekannt geworden ist YLine durch die Erstellung der umstrittenen "New Economy"-Homepage des damaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), bezahlt von der Industriellenvereinigung.

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