Staatsräson: Auch ohne Ehering in die Hofburg

Thomas Klestil heiratete nach der Scheidung und der Wiederwahl 1998 seine Margot.
Thomas Klestil heiratete nach der Scheidung und der Wiederwahl 1998 seine Margot.(c) Pfarrhofer Herbert / APA /picturedesk.com
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Van der Bellens Heirat wird als Indiz für eine Hofburgkandidatur gesehen. Dabei gab es bereits Junggesellen, Geschiedene und Ehegegner im Präsidentenamt.

Wien. Der Ehering ist immer dabei. Auch wenn Heinz Fischer ihn gern von der rechten auf die linke Hand gibt, wenn er etwa am Nationalfeiertag vielen Bürgern in der Hofburg die Hände schütteln darf. Dass der Bundespräsident verheiratet ist und es in Österreich eine sogenannte First Lady gibt, gilt aber fast als selbstverständlich. Groß war die Aufregung, als Thomas Klestil nach der Trennung von seiner ersten Frau am Opernball mit seiner Schwiegertochter auftrat.

Aber muss ein Bundespräsident heutzutage wirklich unbedingt verheiratet sein? Die Frage wird diskutiert, seit bekannt wurde, dass der Grün-Politiker Alexander Van der Bellen soeben wieder geheiratet hat. Sofort wurden Mutmaßungen laut, dass dies eine Vorleistung sei, um für das Amt des Bundespräsidenten zu kandidieren. Van der Bellen ehelichte Doris Schmidauer, Geschäftsführerin im Grünen Parlamentsklub. Zuvor hatte sich der einstige grüne Parteichef einvernehmlich von seiner ersten Frau scheiden lassen, mit der er „weiterhin freundschaftlich verbunden“ sei, wie ein Parteisprecher betont.

Unüblich ist der Schritt nicht. Auch Benita Ferrero-Waldner heiratete im Dezember 2003 zum zweiten Mal – und kandidierte im folgenden Jahr für die Hofburg. Sie verlor gegen Fischer, sonst hätte Österreich erstmals einen First Husband bekommen. Das Thema Ehe und Staatsamt ist aber keines, das nur die konservative Reichshälfte berührt. Vor der Nationalratswahl 2002 dachte Alfred Gusenbauer, da die Kanzlerschaft in Griffweite schien, eine Hochzeit mit seiner Lebensgefährtin an. Wolfgang Schüssel blieb Kanzler, Gusenbauer heiratete nicht. Auch nicht, als er 2007 doch noch am Ballhausplatz einzog.

Aus Staatsräson heiraten, das mussten einst die Kaiser. Bei Bundespräsidenten – die gern auch als „Ersatzkaiser“ tituliert werden – war eine Ehe zwar üblich. Aber keinesfalls zwingend. So hatte schon der erste vom Volk direkt gewählte Bundespräsident Theodor Körner (im Amt von 1951 bis 1957) mit gesellschaftlichen Zwängen wenig am Hut. Die damals vielerorts obligatorische Kopfbedeckung trug er nur, wenn es sich gar nicht vermeiden ließ. Bei Reisen mit der Bahn sprang Körner gern aus dem noch fahrenden Zug, um den roten Teppich am Bahnsteig zu meiden.
Und Körner blieb Junggeselle, eine First Lady wurde dem Volk nicht präsentiert. So tauchte das Gerücht auf, dass Körner homosexuell sei, was aber nicht stimmte. Später aufgetauchte Liebesbriefe von Körner bezeugen, dass er auch als amtierender Bundespräsident noch sehr verliebt in eine Frau war.

Karl Renner: „Eheschließung als Farce“

Auch Karl Renner, Staatskanzler der Ersten Republik und erster Bundespräsident der Zweiten Republik, hielt von der Ehe nicht viel. So schrieb er als junger Mann 1892: „Mir galt diese Liebe als das ernsteste, dauerndste Bündnis des Lebens und der Seele, die bürgerliche Ehe als eine verächtliche Einrichtung und die staatskirchliche Zeremonie der Eheschließung als Farce.“ Und doch zog es Renner zum Standesamt, aus purer Räson. Dabei war er zu dem Zeitpunkt noch kein Politiker. Aber Beamter, und es galt damals als verpönt, ohne Trauschein im Staatsdienst zu stehen.

Adolf Schärf (1957 bis 1965 in der Hofburg) war zwar verheiratet. Nach dem Tod seiner Frau nahm aber die Tochter quasi das Amt der First Lady ein. Bundespräsident Thomas Klestil (1992–2004) variierte nach der Trennung von seiner ersten Frau. So trat er mal mit der Tochter offiziell auf, mal mit der Schwiegertochter. Klestils Trennung war medial ein Thema, hatte er im ersten Präsidentschaftswahlkampf doch mit der heilen Familie geworben, seine Frau aber später für seine damalige Wahlkampfleiterin Margot Löffler verlassen. Die Boulevardzeitung „Täglich Alles“ griff 1996 sogar zur viel kritisierten Schlagzeile „Klestil, wann gibst du die Löffler ab?“. Nach der Wiederwahl 1998 heiratete Klestil noch im selben Jahr seine Margot.

Die Verfassung sieht für Ehepartner von Bundespräsidenten keinerlei Aufgaben vor. Üblich ist es, sich sozial zu betätigen, wie es auch die aktuelle First Lady Margit Fischer tut, die etwa die Volkshilfe unterstützt.

Eine Eheschließung verlangt die Verfassung von einem Bundespräsidenten freilich nicht. Dafür wird dem Staatsoberhaupt das Recht eingeräumt, uneheliche Kinder im Land zu ehelichen zu erklären. Das ist seit der rechtlichen Gleichstellung aller Kinder aber nur mehr ein Relikt aus vergangenen Zeiten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.12.2015)

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