Weniger Heurigen durch Registrierkassenpflicht

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Themenbild(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Im Burgenland reduzieren kleine Heurigen ihre Ausstecktermine, um unter die Umsatzgrenze, ab der die elektronische Kasse gilt, zu fallen. In Wien rechnet man mit einer Preiserhöhung von 30 Prozent für den Gast.

Wien/Eisenstadt. „Ich hab den kleinen Weingarten geerbt und das aus Jux und Hetz gemacht, jetzt ist es kein Jux und keine Hetz mehr. Ich werde den Betrieb massiv runterfahren“, sagt ein Winzer und Heurigenbetreiber, der anonym bleiben will. Er stammt aus einer kleinen Weinbaugemeinde im nördlichen Burgenland und ist wie viele seiner Kollegen wenig erfreut über die Registrierkassenpflicht, die am 1. Jänner in Kraft getreten ist.

Seit Jahresbeginn sind Betriebe, deren Jahresumsatz mindestens 15.000 Euro (Barumsatz 7500 Euro) beträgt, verpflichtet ein elektronisches Aufzeichnungssystem – die sogenannte Registrierkasse – zu verwenden und dem Kunden einen Beleg auszustellen. Dieser muss den Beleg bis außerhalb des Lokals mitnehmen, um ihn etwaigen Finanzkontrolleuren vorzulegen.

Dem anonymen Winzer ist dieser Aufwand zu groß. Er will seine Ausstecktermine von dreimal 14 Tagen im Jahr auf zweimal zehn Tage reduzieren und hofft, somit unter die Umsatzgrenze von 15.000 Euro zu kommen. „Ich bin nicht der Einzige in der Ortschaft, der die Aktivität runterfahren wird“, sagt er. Er habe eine kleine Statistik geführt. So kamen die 17 Heurigen in der Weinbaugemeinde im Jahr 2015 auf insgesamt 966 Ausstecktermine. Heuer wird es nur 806 Heurigentage in dem Dorf geben.

Hunderte Heurigen betroffen

Fragt man bei Wein Burgenland nach, ist dieser Winzer nicht der einzige, der seinen Betrieb heuer reduzieren wird. Einige wollen sogar aufhören. Christian Zechmeister, Geschäftsführer von Wein Burgenland, meint dazu: „Viele arbeiten schon mit Registrierkassen, größere Heurigen, aber auch Urlaub-am-Bauernhof-Anbieter oder Winzer mit Ab-Hof-Geschäft. Bei voll- und teilpauschalierten Betrieben ist das nicht der Fall.“ Vollpauschalierte landwirtschaftliche Betriebe sind kleine Betriebe mit maximal 60 Ar Rebfläche. Für sie gilt die Registrierkassenpflicht nicht. Anders ist das bei den teilpauschalierten Weinbauern. „Da gibt es eine große Unsicherheit. Viele überlegen aufzuhören, da sind sicher ein paar Hundert Betriebe betroffen“, sagt Zechmeister. Dabei handle es sich vorwiegend um Nebenerwerbswinzer mit maximal zwei, drei Hektar Rebfläche und vier, fünf Aussteckterminen. Zechmeister kann sich vorstellen, dass kleinere Winzer für den Ab-Hof-Verkauf eventuell auf Erlagscheine umstellen werden, um die Grenze für den Barumsatz nicht zu überschreiten.

Wien: Vieles soll teurer werden

In Wien sieht die Situation bei den Heurigen anders aus. Immerhin gibt es hier kaum derart kleine Heurigen, die nur selten geöffnet haben und ein Achterl Wein um 0,80 Euro ausschenken. Hier seien es vor allem familiär geführte Vorstadtbeiseln, die wegen der Registrierkassenpflicht zusperren werden. Das sagt der Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, Peter Dobcak. „Viele sagen, sie stehen zwei, drei Jahre vor der Pension und tun sich das nicht mehr an“, so Dobcak. Die Stimmung unter den Gastronomen sei „miserabel“.

Jeder zweite Wirt beklage sich bei ihm. Dobcak nimmt an, dass auch der Gast die Belastungen durch die Registrierkasse spüren wird: „In den nächsten drei Jahren werden 30 Prozent der Gastronomen ausfallen, und die Preise werden um 30 Prozent steigen müssen.“ Er definiert die Belastungen für die Wirte übrigens nicht nur mit den Anschaffungskosten (laut Dobcak liegen diese bei mehreren Tausend Euro), sondern auch mit dem bürokratischen Aufwand.

Der burgenländische Winzer dazu: „Ich will keine elektronische Kasse haben. Ich will nicht durchschaubar sein, ich zahle eh meine Steuern und Weinabgaben.“ (ks)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.01.2016)

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