Crowdinvesting: Zu wenig Transparenz?

Auch die steuerliche Behandlung ist uneinheitlich.

Wien. „Totalausfälle beim Crowdinvesting wird es geben“, sagt Wirtschaftsprüfer Herbert Houf. „Jeder sollte wissen, worauf er sich einlässt.“ Dass der Gesetzgeber im Alternativfinanzierungsgesetz die Latte bei den Transparenz- und Prüfpflichten doch recht niedrig gelegt hat, bereite ihm ein gewisses Unbehagen. So sieht das Gesetz zwar eine Prüfung der vom Emittenten bereitgestellten Informationen vor, dass der Prüfer unabhängig sein muss, komme aber, wie Houf meint nicht allzu deutlich zum Ausdruck.

Verbesserungsfähig sei auch die Transparenz so mancher Crowdinvesting-Plattform: Vor allem seien die Kosten für die Unternehmen nicht immer klar ersichtlich. Kritisch merkt Houf hier an, dass man aufgrund der Rechtslage als Emittent kaum ohne eine solche Plattform auskommt: Ohne Vermittler eine Finanzierung auf die Beine zu stellen sei faktisch kaum möglich.

Verluste nicht absetzbar

Eher unübersichtlich ist weiters die steuerliche Behandlung der Erträge, die ein Geldgeber mit Crowdinvesting erzielt. Zum Beispiel fällt bei Nachrangdarlehen, stillen Beteiligungen und Genussrechten Einkommensteuer an, bei verbrieften Anleihen dagegen KESt. Es komme also auf die Ausgestaltung des Finanzinstruments an, sagt Houf. „Diese kann sehr unterschiedlich sein und gehört gescheit gemacht.“ Welches Instrument man jeweils wähle, sei eine strategische Entscheidung, die der Unternehmer trifft.

Die persönliche Situation des Anlegers spielt ebenfalls eine Rolle – vor allem kann man als Lohnsteuerpflichtiger Verluste kaum steuerlich geltend machen. Dass man für Erträge bis zu 50 Prozent Einkommensteuer zahlt, auf einem Totalverlust jedoch ohne Absetzmöglichkeit sitzen bleibt, ist somit ein realistisches Szenario. Finnest-Geschäftsführer Günther Lindenlaub kritisiert hier die Rechtslage: Generelle KESt-Besteuerung wäre fairer, meint er. In Diskussion sei das gewesen, gekommen sei es letztlich anders. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2016)

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