Nach der Zielpunkt-Pleite treten die Grünen für eine Änderung des Insolvenzrechts ein. Dass aussgehende Löhne ausgezahlt werden, dürfe nicht vom "Goodwill eines Ministers" abhängen.
Firmen, die einen Insolvenzantrag stellen, dürfen offene Gehälter nicht mehr bezahlen. Die Begründung: Es würde sich sonst um eine Gläubigerbevorzugung handeln. Das wollen die Grünen nun ändern. Arbeitnehmer-Sprecherin Birgit Schatz sagt, man müsse "sich überlegen, welchen Status Löhne und Gehälter haben". Anlassfall ist unter anderem die Pleite der Lebensmittelkette Zielpunkt im November 2015, die in der Öffentlichkeit große Empörung auslöste. Der Insolvenzentgeltfonds wickelte die Bezahlung der ausstehenden Gehälter und Weihnachtsgelder zwar in Rekordzeit ab. Und von den Banken gab es die Zusicherung, dass alle Zielpunkt-Beschäftigten ihr Konto überziehen können, ohne Spesen zahlen zu müssen. Gesetzlich geregelt war das aber nicht.
Kritisch und nicht ausreichend gesetzlich abgesichert ist die Zeit zwischen letztem regulären Monatslohn und den Zahlungen des staatlichen Insolvenzentgeltfonds (IEF). Im Falle einer Pleite übernimmt der IEF die Bezahlung der ausstehenden Gehälter. "Bis der Fonds die Gehälter überweist, können Wochen oder Monate vergehen", sagt Schatz.
"Soll nicht von Goodwill eines Ministers abhängen"
Zwar habe der ehemalige Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) in der Vergangenheit immer wieder seine Kontakte spielen lassen und informell Lösungen gefunden, eine gesetzliche Regelung gebe es aber nicht. "Wer weiß, wie gut die Kontakte von Herrn Stöger sind. Die Existenzsicherung der Beschäftigten soll nicht vom Goodwill eines Ministers abhängen", so Schatz. Die Grünen werden deshalb am Mittwoch im Plenum zu dem Thema einen Entschließungsantrag einbringen.
In ihrem Entschließungsantrag fordern die Grünen neben einer Änderung des Insolvenzrechts die Regierung dazu auf, eine Ermächtigung zur Durchsetzung des Anspruchs auf zinsfreie Überziehungsrahmen für Beschäftigte insolventer Unternehmen zu schaffen. Des Weiteren könnte der IEF einen Vorschuss auszahlen, sodass jeder betroffene Beschäftigte eine Summe zur Existenzsicherung bekäme, bis der tatsächliche Anspruch geprüft wurde.
In dem Antrag greifen die Grünen auch eine ältere Forderung wieder auf: Die Anhebung der Nettoersatzrate (die Bezüge als Anteil am letzten Nettogehalt) in der Arbeitslosenversicherung von 55 auf 70 Prozent. Auch die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens in der Notstandshilfe sowie eine jährliche Valorisierung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung werden angeregt.
(APA)