Kündigungsschutz für Behinderte könnte fallen

(c) Fabry
  • Drucken

Eine völlige Streichung des schon gelockerten Schutzes im Rahmen eines Gesamtpakets hält Behindertenanwalt Buchinger für möglich.

Die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderung ist zuletzt überdurchschnittlich stark gestiegen. Daher fordert der Behindertenanwalt des Sozialministeriums, Erwin Buchinger, "Beschäftigungsoffensive" für Menschen. Gesprächsbereit zeigte sich Buchinger über die Streichung des 2011 gelockerten Kündigungsschutzes - allerdings nur im Rahmen eines "Gesamtpakets".

Unter Verweis auf eine Studie des Sozialministeriums wertete Buchinger die Lockerung des Kündigungsschutzes für Behinderte einmal mehr als Flop. Seit 2011 greift der Schutz bei neuen Jobs nicht mehr nach sechs Monaten, sondern erst nach vier Jahren. Einen positiven Beschäftigungseffekt hat das laut Buchinger jedoch nicht gebracht. "Der bisherige Ansatz ist gescheitert", so der frühere SP-Sozialminister.

Buchinger fordert "Beschäftigungspaket"

Im Abtausch für ein wirksames Gesamtpaket wäre Buchinger aber bereit, der Streichung des Kündigungsschutzes zuzustimmen: "Ich hätte keine großen Vorbehalte, den Kündigungsschutz gänzlich aufzuheben, wenn es dafür nicht nur Versprechen gibt, die nicht halten, sondern wirkliche Ergebnisse."

Neben höheren Strafen ("Ausgleichstaxe") für Unternehmen, die keine Behinderten einstellen, fordert Buchinger ein "Beschäftigungspaket": Geschützte Arbeitsstätten sollen ausgebaut werden, insbesondere mit Schwerpunkt auf Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt. Das AMS soll Behinderte als eigene Zielgruppe definieren. Kosten würde das Arbeitsmarktpaket laut Buchinger bis zu 150 Mio. Euro.Weitere 50 Mio. Euro würde die sozialversicherungsrechtliche Absicherung der 24.000 Menschen in geschützten Werkstätten kosten, die derzeit nur ein Taschengeld erhalten.

Man macht es den Unternehmen doch recht einfach, um behinderte Arbeitnehmer gewissermaßen herumzukommen“, sagte Gregor Demblin, Gründer einer Job-Plattform für Menschen mit Behinderung. Eigentlich müssten Arbeitgeber pro 25 Arbeitnehmern eine „begünstigte behinderte Person“ einstellen. Tun sie das nicht, ist eine Ausgleichstaxe zu zahlen. Rund 80 Prozent der heimischen Unternehmen zahlen diese Taxe, anstatt die Einstellungsquote zu erfüllen.

Oberösterreich als Vorbild

Als Vorbild für das Zusammenspiel von geschütztem Arbeitsmarkt und regulärer Wirtschaft sieht Buchinger den oberösterreichischen Verein zür Förderung von Arbeit und Beschäftigung (Fab), der knapp 1.900 Behinderte beschäftigt. Sie werden zwar deutlich unter Kollektivvertrag bezahlt, sind aber sozialversichert. Zwei Drittel des Budgets kommen laut Fab aus Förderungen, ein Drittel aus Umsätzen mit Partnern wie Nestle und Rosenbauer. Lernen könnte man laut Buchinger auch vom schwedischen "Samhall"-Programm, das Behinderten Arbeit in geschützten Produktionsbetrieben bietet.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.