Alkotest ungewollt "verweigert"

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Führerscheinentzug gekippt. Lenkerin konnte wegen noch nicht erkannter Verletzung nicht ins Röhrchen blasen: VwGH hebt Sanktion auf.

Wien. Beim Alkotest so schwach zu blasen, dass trotz mehrerer Versuche kein brauchbares Ergebnis herauskommt, kann dieselben Folgen nach sich ziehen wie eine Fahrt im Rausch: neben einer Strafe auch einen Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate. Gleich acht Monate ohne Führerschein fasste eine Frau aus, die einen Unfall mit Personenschaden verschuldet hatte und nach insgesamt elf Versuchen an zwei Alkomaten als Testverweigerin behandelt wurde. Zu unrecht, wie jetzt der Verwaltungsgerichtshof entschied (Ra 2015/11/0087).

Die Frau hatte sich bei der Kollision auch selbst verletzt: Sie hatte sich zwei Rippen gebrochen und einen Bluterguss an der Lunge zugezogen. Das war zwar weder ihr noch dem einschreitenden Polizisten bekannt; es hinderte sie aber daran, das nötige Atemvolumen aufzubauen.

Die Bezirkshauptmannschaft und das Verwaltungsgericht Oberösterreich hielten den Führerscheinentzug trotzdem für angebracht: Nachträglich eingewendete Erkrankungen könnten die Verweigerung nicht ungeschehen machen. Auch nach einem früheren VwGH-Erkenntnis müssten Betroffene sofort sagen, dass sie nicht ins Röhrchen blasen könnten, sodass die Behörde einen Bluttest vornehmen lassen könne. Das setzt allerdings voraus, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung beim Blasversuch bekannt ist; wird sie hingegen erst im Nachhinein festgestellt, liegt laut VwGH keine Verweigerung vor. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2016)

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