Booking.com: Weiter bekämpft trotz Lösung der Wettbewerbsbehörde

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Hoteliers wollen Rechtssicherheit von Kartellgericht.

Wien. Wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Dienstag mitgeteilte, hat sie das nach einer Beschwerde der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) bereits 2012 eingeleitete Prüfverfahren gegen die Online-Plattformen Booking.com und Expedia nach einer Einigung mit diesen eingestellt. BWB-Sprecher Philipp Maunz spricht von einer schriftlichen – nicht wie teilweise kolportiert einer rein mündlichen – Vereinbarung, in der sich die Buchungsplattformen verpflichtet haben, die von den Hoteliers monierte Bestpreisklausel mit einer Ausnahme nicht mehr anzuwenden. Diese Klausel untersagte es Beherbergungsbetrieben bisher, billigere Preise als die Vermittlungsportale anzubieten. Nach der nun ausgehandelten Vereinbarung dürfen sie das – außer auf der hoteleigenen Homepage.

Die bindende Kraft der Verpflichtungserklärung ist jedoch fraglich: „Wir haben etwas Schriftliches, aber noch keine Unterschriften“, sagt Maunz. Nach Meinung der Wettbewerbshüter reiche das aber, da die Portale ihre Regeln bereits seit einem halben Jahr umgestellt und damit den Vertrag stillschweigend angenommen hätten. Auch sonst ist die BWB optimistisch, dass die Vereinbarung hält und eine für Konsumenten und Unternehmen austarierte Lösung darstellt.

ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer betont, er wisse nichts von einem schriftlichen Vertrag oder den beteiligten Parteien. „Inhaltlich ist es zwar ein Schritt, aber dennoch zu wenig.“ Nach wie vor fehle die nötige Rechtssicherheit für Österreichs Hoteliers. So will die ÖHV ihre Ankündigung aus dem Jänner wahr machen: Spätestens in zwei Monaten soll ein gemeinsam mit der WKO-Sparte Tourismus und der Einkaufsorganisation Hogast ausgearbeiteter Antrag auf vollständige Unterbindung der Klausel beim Kartellgericht einlangen. (loan)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.03.2016)

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