Noten, Autonomie, Oberstufe: Finale bei Schulpaket

Heinisch-Hosek und Mahrer im November 2015.
Heinisch-Hosek und Mahrer im November 2015.APA (Helmut Fohringer)
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SPÖ und ÖVP schließen am Wochenende die Arbeiten am Gesetzesentwurf zum Schulrechtspaket de facto ab. Nach "Presse"-Informationen wird die Neuregelung der Schulbehörden erst in einem zweiten Teil folgen.

Wien. Knapp fünf Monate nach der Grundsatzeinigung von Bundesregierung und Ländervertretern am 17. November über ein Bildungspaket wird jetzt der erste Gesetzesentwurf fertiggestellt. Der Teil zum Schulrechtspaket ist nach verlässlichen Informationen der "Presse" fast fertig. An diesem Wochenende sind nun nach grünem Licht von Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und und ÖVP-Verhandler Staatssekretär Harald Mahrer abschließende Verhandlungen dazu angesetzt.

Bei diesem ersten Teil des Schulpakets geht es vorrangig um den Übergang zwischen Kindergarten und Volksschule, mehr autonome Entscheidungen der Schulen sowie um die Regelung der neuen Oberstufe. Der zweite Teil des Schulpakets, in dem es um die zwischen Bund und Ländern bisher höchst umstrittene künftige Struktur der Schulbehörden und Weichenstellungen in der Verwaltung geht, wird hingegen erst später nachgeliefert. Darin soll auf massiven Drängen des Bundes und vor allem des Finanzministeriums auch die Einführung eines transparenten Systems für die Abrechnung der Pfllichtschullehrer enthalten sein. Für diese sogenannten Landeslehrer muss der Bund schon bisher wie für die Bundeslehrer an höheren Schulen zahlen, ohne stets alle genauen Daten über die rund 75.000 Pädagogen an Pflichtschulen zu haben.

Die rot-schwarze Regierungsspitze hat zuletzt intern Dampf gemacht, damit nun wichtige Teile der Bildungsreform, nämlich jene, die für Schüler, Eltern und Lehrer entscheidende Fragen betreffen, rasch abgeschlossen werden. Das ist auch notwendig, damit inklusive Begutachtung und Fristenlauf ein Nationalratsbeschluss rechtzeitig vor dem heurigen Sommer gewährleistet ist.

Bei der Finalisierung des Schulrechtspakets an diesem Wochenende geht es um Änderungen, die weitgehend schon länger feststehen. Der Kernpunkt betrifft die Schuleingangsphase. Dabei soll, wie schon vor Monaten von den Regierungsparteien vereinbart, die Information von den Kindergärten an die Volksschulen über jedes KInd verbessert und ausgebaut werden.

Fixpunkt ist außerdem eine Ausweitung der autonomen Entscheidungen an einzelnen Schulstandorten. Ebenfalls im Gesetzesentwurf enthalten sein wird die Notengebung, auch mit stark autonomer Komponente. Schließlich werden die Weichen für die neue Oberstufe gestellt, bei der jedes Semester positiv abgeschlossen werden muss.

Im zweiten Teil des Schulpakets, für den es noch keinen fertigen Gesetzesentwurf gibt, wird aller Voraussicht nach zwar die bestehende Struktur (Länder sind für Lehrereinstellung in Pflichtschulen zuständig, der Bund trägt die Kosten) erhalten bleiben. Allerdings mit einer ganz entscheidenden Änderung gegenüber bisher, mit der die Position des Bundes wesentlich gestärkt wird. Mit der geplanten Abwicklung über das Bundesrechenzentrum soll die Transparenz des Systems der Lehrerbeschäftigung erhöht werden, wie der "Presse" erläutert wurde. Damit möchte die Bundesregierung vermeiden, dass dem Bund wie in der Vergangenheit von den Ländern nicht alle Informationen übermittelt werden. Dies führte auch dazu, dass manche Bundesländer wie Kärnten mehr Lehrer als vorgesehen eingestellt haben, die aus dem Bundesbudget bezahlt werden mussten.

Nach dem Einlenken der SPÖ-ÖVP-Koalition auf einen gemeinsamen Weg bei der Asylpolitik seit Jänner und dem, freilich schmalen, Pensionspaket vom 29. Februar, will die Regierung damit signalisieren, dass sie in einem zentralen Bereich, nämlich bei der Bildung, reformbereit ist.

(ett)

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