Buwog-Verfahren: Grasser-Appell an Brandstetter

Archivbild: Wolfgang Brandstetter
Archivbild: Wolfgang BrandstetterClemens Fabry / Die Presse
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Ressortchef Wolfgang Brandstetter möge den im Justizministerium liegenden Bericht der Anklage persönlich prüfen – darum ersucht nun Karl-Heinz Grasser.

Wien. Justizminister Wolfgang Brandstetter sei ein „profunder Strafrechtsexperte“. Als solcher möge er seine „ministerielle Verantwortung“ wahrnehmen, sich „den Akt genau ansehen“. Und nicht einfach „unbesehen“ an seine Berater weiterleiten.

Um welchen Akt es sich handelt? Um den Grasser-Akt. Von wem der an den Ressortchef gerichtete, per E-Mail übermittelte Appell ausgeht? Von Karl-Heinz Grasser.

Das Strafverfahren um die Privatisierung von Bundeswohnungen (Buwog) ist im siebten (!) Jahr angekommen (der Buwog-Deal selbst ist gar 13 Jahre her). Grasser, einst Finanzminister der schwarz-blauen Regierung, wird von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach wie vor verdächtigt, die Buwog-Vergabe manipuliertzu haben. Grasser bestreitet dies ebenso ausdauernd und setzt nun den unkonventionellen Schritt mit dem E-Mail, das er von seinem Anwalt Manfred Ainedter verfassen ließ.

Hinter dem Ersuchen, Brandstetter möge seine „unbestreitbare Kenntnis der Rechtslage“ einsetzen, wie es in dem der „Presse“ vorliegenden Mail weiter heißt, steckt die Hoffnung, dass der Minister die Suppe als zu dünn empfinde. Eine Verfahrenseinstellung wäre die Folge. Dass Brandstetter selbst aktiv wird, ist aber wohl nicht dessen Plan.

Ein allgemeines, ein spezielles Problem

Klar ist: Als oberste Spitze der Weisungskette könnte er einen Anklage-Entwurf „seiner“ Korruptionsjäger per Weisung verhindern. Praktisch alle Beobachter gehen dringend davon aus, dass der derzeit im Ministerium liegende Vorhabensbericht der WKStA einen eben solchen Entwurf enthält.

Aber bei spürbarem persönlichen Engagement hätte Brandstetter gleich zwei Schwierigkeiten: Erstens wäre er dem Vorwurf der (politischen) Einflussnahme ausgesetzt. Zweitens hätte er ein persönliches Spezialproblem: Als Universitätsprofessor für Strafrecht hatte Brandstetter vor seinem Ministeramt die Rechtsvertretung eines gewissen Karl Petrikovics inne. Dieser, Ex-Chef der Immofinanz-Gruppe, ist mittlerweile in einer verworrenen Aktienaffäre zu sechs Jahren Haft rechtskräftig verurteilt worden. Und auch in Sachen Buwog zählt Petrikovics zum Kreis der Verdächtigen.

Nachdem das Immofinanz-Konsortium 2003 den Buwog-Kauf über die Bühne gebracht hatte, zahlte Petrikovics 9,6 Millionen Euro Provision an den Lobbyisten Peter Hochegger. Dieser leitete einen Teil des Geldes an Grasser-Freund Walter Meischberger weiter – Grasser selbst soll laut WKStA-Verdacht mitgenascht haben. Den klaren Beweis dafür, die „Smoking Gun“, gibt es nicht.

Wegen dieser Vorgeschichte würde sich Ex-Petrikovics-Vertreter Brandstetter denkbar schwer tun, den Grasser-Akt unter die Lupe zu nehmen – wenngleich er als Minister freilich die Letztverantwortung für dessen Erledigung trägt. Apropos Erledigung: Diese soll durch die Strafrechts-Sektion erfolgen. Die Sektion wird ihren Erledigungsentwurf dem sogenannten Weisungsrat weiterreichen. Man will dem „außergewöhnlichen Interesse der Öffentlichkeit“ Rechnung tragen. Der Weisungsrat wiederum erstattet eine Äußerung. Weicht diese vom Entwurf des Ministeriums ab, muss dies dem Nationalrat berichtet werden. Grassers Drängen auf „ministerielle Verantwortung“ findet also vor imposanter Kulisse statt.

Wie Verfahren verzögert werden

Der Weisungsrat besteht aus Generalprokurator Werner Pleischl (Vorsitz), aus Ex-Generalprokurator Walter Presslauer und aus der Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf. Da der WKStA-Bericht stolze 850 Seiten stark ist, kann es noch Monate dauern, ehe eine Anklage gegen Grasser und etliche andere Verdächtige fertig vorliegt – wenn es denn tatsächlich dazu kommt.

Indes zeigt ein der „Presse“ vorliegender Mailverkehr, dass der Vorwurf, Grasser verzögere seine Verfahren in dieser Einseitigkeit nicht stimmt. In dem gegen Grasser laufenden Finanzstrafverfahren (dort geht es um Grassers Aktivitäten für die Meinl-Gruppe) will die Anklage die Konten der Firma SMW OG öffnen. Diese Firma vermietete jene Seevilla in Maria Wörth (Kärnten), die von den Ermittlern Grasser zugerechnet wurde (die Villa ist seit 2014 verkauft).

Grasser beschwert sich gegen die Kontenöffnung. Dies dient gewiss nicht der Beschleunigung. Allerdings: Die WKStA hat im Juli 2015 von Finanz-Ermittler L. eine Stellungnahme zu der Beschwerde eingeholt. Und diese dem Oberlandesgericht (OLG) Wien übermittelt. Das OLG räumte Grasser die Möglichkeit ein, sich zu der Stellungnahme zu äußern. Im März 2016. Acht Monate nach Vorliegen der Stellungnahme. Nach dieser langen Zeit hatte es das OLG plötzlich eilig. Es setzte Grasser für dessen Äußerung eine Frist von sieben Tagen.

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