Kompliziert: Fünf Länder rechneten bei Finanzausgleich falsch

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Auch Insider tun sich mit dem Regelwerk offenbar schwer, wie der Rechnungshof nun aufdeckte.

Der Finanzausgleich regelt die Verteilung der Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden und gilt als für Laien undurchschaubar. Offenbar sind die Regeln aber selbst für Insider nur schwer zu verstehen. Wie ein am Mittwoch veröffentlichter Rechnungshofbericht zeigt, haben nämlich fünf Länder die Zuweisung an ihre Gemeinden falsch berechnet - Niederösterreich, Salzburg und das Burgenland sogar über Jahre.

Über den Finanzausgleich fließen 21,99 Mrd. Euro an die Länder und 9,17 Mrd. Euro an die Gemeinden (Stand 2013). Letztere erhalten ihre "Ertragsanteile" von den Bundesländern überwiesen - wobei die Aufteilung in den vom Rechnungshof untersuchten Jahren 2009 bis 2013 in fünf Ländern zumindest teilweise fehlerhaft war. Niederösterreich und das Burgenland haben die Gemeindeertragsanteile sogar durchgehend falsch berechnet.

Burgenland kündigte Rückabwicklung an

Das Burgenland hat bereits eine Rückabwicklung der fehlerhaften Zahlungen angekündigt: Demnach müssen 155 Gemeinden Geld an jene 16 zurückzahlen, die ursprünglich zu wenig erhalten hatten. In Niederösterreich waren die Regeln dermaßen komplex, dass die Gemeinden selbst nicht nachvollziehen konnten, ob ihnen das Land die korrekte Summe überwies - zumal die Berechnungsgrundlagen nicht öffentlich sind. Die Empfehlung des Rechnungshofs, die Daten zwecks Nachvollziehbarkeit offen zu legen, bezeichnete das Land wegen der komplexen Methodik als "wenig erfolgversprechend".

Abweichungen gab es auch in der Steiermark, in Kärnten und in Salzburg. Wobei die Höhe der Abweichungen teils nur einige Tausend Euro beträgt - in Niederösterreich sind es nach Angaben des Landes insgesamt nur 199.324 Euro - teils aber auch größere Summen erreicht. So hat Eisenstadt 378.000 Euro zu wenig erhalten, Graz 2011 214.884 Euro. Die Steiermark gab an, die Fehler bereits 2015 korrigiert zu haben. Völlig korrekt berechnet waren die Gemeindeanteile damit nur in Vorarlberg, Tirol und Oberösterreich.

Kleine Gemeinde, großer Betrag

Ebenfalls untersucht hat der Rechnungshof in seinem Bericht die Wirkung des "abgestuften Bevölkerungsschlüssels", der größeren Gemeinden höhere Mittel pro Einwohner zusichert. Dieser Größenvorteil wurde seit 1948 sukzessive abgeschmolzen, wovon insbesondere Gemeinden mit weniger als 9000 Einwohnern profitierten. Ausgeglichen wird der finanzielle Nachteil der Kleingemeinden zudem durch Transfers der Bundesländer. Dies deshalb, weil die Länder vor allem einkommenschwache Gemeinden fördern, nicht aber solche mit besonders hohen Ausgaben.

Laut Rechnungshof führen die Transfers dazu, dass sich niederösterreichische Kleinstgemeinden (unter 500 Einwohner) finanziell mit Gemeinden über 10.000 Einwohnern messen können. Sie erhalten vom Land 481 Euro pro Kopf, die Großen aber nur 50 Euro. Außerdem sind die Bedarfszuweisungen auf fünf Abteilungen und zwei Fonds des Landes zersplittert. In der Steiermark werden die Bedarfszuweisungen zwar zentral abgewickelt - die Aufteilung erfolgte aber nach Parteiproporz: Für "rote" Gemeinden war der damalige SP-Landeshauptmann Franz Voves zuständig, für "schwarze" VP-Vize Hermann Schützenhöfer.

Rechnungshof für "Grundlegende Neuausrichtung"

Verzerrt wird die Mittelaufteilung laut Rechnungshof durch historisch gewachsene Elemente wie den "Getränkesteuerausgleich". Die alte Getränkesteuer wurde 1999 vom EuGH gekippt, die betroffenen Gemeinden werden bis heute via Finanzausgleich entschädigt. Davon profitieren vor allem kleine Tourismusgemeinden wie Tweng, Warth und Ischgl, die so zu den - gemessen an den Ertragsanteilen je Einwohner - finanzkräftigsten Gemeinden zählen.

Der Rechnungshof plädiert daher für eine "grundlegende Neuausrichtung" des Finanzausgleichs. Dies auch deshalb, weil der eigentliche Finanzausgleich zunehmend an Bedeutung verliert. So sind die im Finanzausgleich vorgesehenen Überweisungen des Bundes an die Länder von 2008 bis 2013 um 17,5 Prozent gestiegen, jene außerhalb des Finanzausgleiches aber um 26,7 Prozent.

(APA)

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