„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“

Entsendungen. Sozialminister Alois Stöger möchte den Entwurf der EU-Kommission nachschärfen.

Wien. Am Dienstag und Mittwoch fand in Amsterdam ein informelles Treffen der EU-Arbeits- und Sozialminister statt, bei dem es auch um die Entsendung von Arbeitnehmern ging. Sozialminister Alois Stöger habe dort die Position vertreten, die Entsenderichtlinie müsse in Zukunft sicherstellen, „dass der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort bezahlt werden muss und so Lohn- und Sozialdumping verhindert wird“, verlautet aus Stögers Ministerium.

Der Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie, den die EU-Kommission am 8. März 2016 präsentiert hat, gehe zwar in die richtige Richtung. „Bei einigen Punkten wie der Begrenzung der Entsendedauer und der richtigen Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge muss jedoch noch nachgeschärft werden“, sagte Stöger.

Bei der Entsendedauer geht es freilich nicht darum, Langzeitentsendungen überhaupt zu verbieten, wie immer wieder kolportiert wird. Sondern um die Frage, ab wann für das Dienstverhältnis des Entsendeten zur Gänze das Recht des Einsatzlandes gelten soll. Der Entwurf geht von 24 Monaten aus. Bei einer längeren Entsendung hätte der Arbeitnehmer z. B. auch Anspruch auf den im jeweiligen Land geltenden Kündigungsschutz.

Droht Scheinselbstständigkeit?

Bei der Überarbeitung der Richtlinie sei die Zusammenarbeit mit in dieser Frage „verbündeten“ Staaten wichtig, sagte Stöger. Vor allem osteuropäische Mitgliedsländer würden sich gegen die geplanten Änderungen aussprechen.

Ob strengere Regeln überhaupt sinnvoll sind, ist umstritten: So sagte die grüne Arbeitnehmersprecherin Birgit Schatz, eine Verschärfung der Richtlinie würde nichts bringen, sondern entsendete Arbeitnehmer in die (Schein-)Selbstständigkeit treiben. (red./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.04.2016)

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