Genügt bald ein Gewerbeschein für Finger und Zehen?

Die Regierung will die Gewerbeordnung entrümpeln. Das wird u. a. Hoteliers freuen, die derzeit zum Teil sechs Gewerbescheine benötigen.

Alles neu macht der Mai. Zumindest in Ansätzen. Es wird wohl Juli werden, bis man wirklich etwas Neues sieht. Aber immerhin: Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) kündigten beim gestrigen Ministerrat an, die Gewerbeordnung entrümpeln zu wollen. Wieder einmal, werden die Älteren sagen. Angekündigt hat das ziemlich jede Regierung der Zweiten Republik, geworden sind daraus meist nur kleinere Aufräumarbeiten.

Die Reaktionen waren jedenfalls heftig, als „Die Presse“ vergangene Woche über die Tücken der Gewerbeordnung berichtet hat: Dass beispielsweise eine Nageldesignerin zwar Fingernägel lackieren darf, aber nicht Fußnägel. Leser L. verteidigte das, weil die Füße schwieriger zu pflegen seien als die Hände. Leserin M. dagegen lachte über diese Kleinigkeit – und bot folgendes Beispiel: Sie sei Gärtnerin und pflege Gräber. Sie braucht also einen Gewerbeschein, um die Gräber bepflanzen zu dürfen, und einen anderen, um sie gießen zu dürfen. Und weil sich Angehörige manchmal einen kleinen Blumenstrauß für das Grab wünschen, braucht sie auch dafür einen eigenen Gewerbeschein (als Gärtnerin darf sie einzelne Blumen verkaufen, aber keinen gebundenen Strauß).

Neos-Abgeordneter Sepp Schellhorn, der im Hauptberuf Hotelier in Salzburg ist, kann das noch überbieten: Er benötigt je einen Gewerbeschein für das Hotel, die Bar, das Restaurant, einen, um die Gäste vom Bahnhof abholen zu können – und damit er Pauschalausflüge anbieten kann, benötigt er einen Gewerbeschein als Tour-Operator und einen als Reisebüro. In Summe also sechs.

82 Gewerbe sind in Österreich reglementiert (plus 21 Teilgewerbe). Darunter fällt etwa das gemeingefährliche Bügeln von Wäsche und die Änderungsschneiderei.

Hat man endlich alle Gewerbescheine, bedeutet das noch nicht, dass man ungestört arbeiten darf. Diese Erfahrung machte beispielsweise der Wiener Juwelier Max Semler, der Probleme wegen eines 1000 Gramm schweren Hammers bekam. Denn ein Juwelierhammer darf nur 500 Gramm wiegen, weil man sonst mit dem Lärm die Nachbarn stören könnte. Nur – Max Semler hat keine Nachbarn.

Oder der Unternehmer vom Attersee mit dem Imbissanhänger, der Grillhendln verkauft – und damit das Gesetz bricht. Denn in Oberösterreich ist das gewerbliche Kochen mit Gas im Freien nicht erlaubt (in Tirol beispielsweise schon), die gasbetriebenen Imbissanhänger seien alle nur geduldet, erklärte ihm die Behörde.

Auf die gestrige Ankündigung der Regierung antwortete die Wirtschaftskammer mit Gelassenheit. Die Gewerbeordnung sei flexibel und werde im Jahr durchschnittlich 3,8-mal novelliert, ohne dass man deshalb groß von Reform spreche.

Zumindest Reinhold Mitterlehner dürfte nach der heftigen Kritik an seinen Aussagen zu den Sozialpartnern („Müssen sich komplett ändern“) keine Scheu mehr vor einem neuen Konflikt haben. Im Gegenteil, er kündigte an, auch über die Mitgliedsbeiträge für die Wirtschaftskammer diskutieren zu wollen. Generell soll es bei der Entrümpelung der Gewerbeordnung um „Tabuthemen“ gehen, unterm Strich soll es „ein Abschaffen von Reglementierungen“ werden.

Vielleicht genügt ja bald ein Gewerbeschein für das Lackieren von Fingern und Zehen.

E-Mails an:norbert.rief@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.06.2016)

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