Terror-Prozess: Angeklagter zu zwei Jahren Haft verurteilt

Strenge Sicherheitsvorkehrungen im Salzburger Gericht
Strenge Sicherheitsvorkehrungen im Salzburger Gericht(c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
  • Drucken

Ein 28-jährige Syrer wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und wegen Diebstahls zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen fand am Montag in Salzburg ein Prozess gegen einen 28-jährigen Syrer statt. Laut Anklage hatte sich A. ab Anfang 2013 der islamistischen Terrororganisation al-Nusra-Front in Syrien angeschlossen. Die al-Nusra-Front kämpft wie die Jihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) für die Errichtung eines islamischen Gottesstaates.

A. wurde am Montag von zum Teil vermummten und mit Sturmgewehren bewaffneten Uniformierten in den Gerichtssaal geführt. Am 10. Oktober 2015 war der Mann beim Grenzübergang Saalbrücke in Salzburg festgenommen worden. Er war damals einer Salzburger Flüchtlingsunterkunft zugeteilt gewesen, hatte in Österreich aber keinen Asylantrag gestellt, weil er nach Deutschland weiterreisen wollte.

In der Salzburger Asylunterkunft soll der Syrer damit geprahlt haben, an Kampfhandlungen in Syrien beteiligt gewesen zu sein. Facebook-Bilder zeigen ihn in Kampfweste, mit Sturmgewehr und mit einem Barett mit den Insignien der al-Nusra-Front. Propagandatexte für die Islamistengruppe und den Jihad sind angefügt.

Urteil im Sinne der Anklage

A. bekannte sich nicht schuldig, er sei „Pazifist“ und habe nur die Zivilbevölkerung mit Hilfsgütern versorgen wollen. Zur Entstehung des belastenden Fotos erklärte er: „Ich habe mir gedacht, wenn uns die al-Nusra-Front auf dem Weg aus der Stadt stellt, könnten wir ihnen dieses Foto zeigen. Damit wir garantiert aus der Stadt herauskommen.“

Die im Internet hochgeladenen Texte seien geeignet, einen Schuldspruch herbeizuführen, sagte dann der Richter. Der Syrer wurde auch wegen Diebstahls einer Digitalkamera in einer Salzburger Asylunterkunft verurteilt. Die Strafe: zwei Jahre Haft. Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt kündigte indessen Berufung gegen die Strafe an.

((APA/m. s.))

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.