Hofburg: FPÖ steht vor Wahlanfechtung

Hofburg: FPÖ steht vor Wahlanfechtung
Hofburg: FPÖ steht vor WahlanfechtungAPA/HELMUT FOHRINGER
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Die Freiheitlichen werden heute bekannt geben, wie sie juristisch gegen mutmaßliche Fehler bei der Hofburgwahl vorgehen. Ein Novum sind Wahlanfechtungen nicht, sie waren auch schon erfolgreich.

Wien. Ja, man werde die Wahl anfechten, hieß es am Dienstag aus dem freiheitlichen Umfeld zur „Presse“. Offiziell bestätigen wollte man das im Büro von Parteichef Heinz-Christian Strache zwar nicht, dementieren aber auch nicht. Und am heutigen Mittwoch lädt die FPÖ zu einer Pressekonferenz zum Thema Wahlanfechtung.

Stützen könnte die FPÖ eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof darauf, dass bei der Bundespräsidentenwahl in sechs österreichischen Bezirken die Wahlkartenauszählung nicht zur richtigen Zeit vorgenommen worden sein soll. Es dürften aber noch weitere Kritikpunkte in der Anfechtung enthalten sein. Denn für eine erfolgreiche Wahlanfechtung reicht es nicht, dass das Gesetz über den Zeitpunkt der Auszählung nicht korrekt angewandt wurde. Man müsste beweisen, dass durch die Fehler auch das Ergebnis der Wahl entscheidend verfälscht wurde. Also, dass Norbert Hofer bei korrekter Gesetzesanwendung nicht um 30.863 Stimmen hinter Alexander Van der Bellen gelandet wäre.

Die Frist, innerhalb der die Wahl beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden kann, endet am Mittwoch um 24 Uhr. Nach einer Anfechtung hätte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vier Wochen Zeit, um über sie zu befinden. Da die Angelobung des neuen Staatsoberhaupts für 8. Juli geplant ist, könnte die Entscheidung also erst knapp davor fallen. Der VfGH ist bei solch heiklen Fragen aber in der Regel bemüht, rasch eine Entscheidung zu treffen.

Auch Fischers Kür angefochten

Ein Novum wäre eine Wahlanfechtung nicht. Fast vergessen ist heute, dass etwa auch die erste Kür von Heinz Fischer zum Staatsoberhaupt 2004 beim VfGH bekämpft wurde. Drei zur Wahl nicht zugelassene Bewerber hatten sich damals über die nötige hohe Zahl an Unterstützungserklärungen (6000) für eine Kandidatur beschwert. Ihr Ansinnen wurde zurückgewiesen.

Erfolgreicher waren Anfechtungen bei Nationalratswahlen. Gerade die FPÖ konnte hier Erfolge verbuchen. 1970beanstandeten die Blauen, dass Unterstützungserklärungen für die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei in bestimmten Wahlkreisen nicht korrekt geprüft worden seien. Die Wahl wurde in drei Wiener Wahlkreisen wiederholt. Die FPÖ schaffte dadurch aber nicht das von ihr ersehnte zusätzliche Mandat.

1995 fochten die Freiheitlichen wegen des Fehlers einer Politikerin die Nationalratswahl an. ÖVP-Familienministerin Sonja Stiegelbauer (damals: Moser) gab ihre Stimme in der falschen Gemeinde ab. Im Tiroler Reutte, ohne im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein. Der Wahlleiter fand nichts dabei. Der Urnengang musste in den Gemeinden Reutte und Donnerskirchen wiederholt werden. Die ÖVP verlor ein Mandat, das die FPÖ gewann.

Inhaltlich falsch ist bei der Präsidentenwahl nach bisherigem Erkenntnisstand nur das Ergebnis der Gemeinde Miesenbach in Niederösterreich ausgefallen. Dort durften sechs Jugendliche votieren, die das Wahlalter noch nicht erreicht hatten. Eine Wahlwiederholung betrifft aber immer nur die Orte, in denen etwas nicht mit rechten Dingen zuging, und nicht ganz Österreich. Dementsprechend schwer wäre bei einer Anfechtung zu beweisen, dass die einzelnen Widrigkeiten bei der Wahl das Ergebnis im Gesamten entscheidend beeinflusst haben.

Auf einen Blick

Die Wahlanfechtung kann von der FPÖ bis Mittwoch, 24 Uhr eingebracht werden. Der Verfassungsgerichtshof hat danach vier Wochen Zeit, über die Beschwerde zu entscheiden. Das Erkenntnis des VfGH könnte somit ganz knapp vor dem geplanten Angelobungstermin am 8. Juli fallen. Laut dem amtlichen Endergebnis beträgt der Vorsprung von Alexander Van der Bellen auf Norbert Hofer 30.863 Stimmen.

(Print-Ausgabe, 08.06.2016)

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