Schärferes Sexualstrafrecht in Deutschland

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Der deutsche Bundestag beschließt am Donnerstag den Grundsatz: „Nein ist Nein.“

Berlin. Der deutsche Bundestag hat am Donnerstag eine Verschärfung des Sexualstrafrecht beschlossen. Künftig können derartige Delikte leichter geahndet werden, frei nach dem Grundsatz: „Nein heißt Nein.“ Nicht nur erzwungener Geschlechtsverkehr ist somit rechtswidrig, sondern auch, wenn der Täter gegen den „erkennbaren Willen“ des Opfers handelt. Das heißt: Wenn das Opfer deutlich Nein sagt. Auch penetrantes Grapschen ist nun ein Strafbestand. Neu ist zudem, dass bei sexuellen Angriffen, die von einer Gruppe begangen werden, alle Beteiligten belangt werden können. Die Grünen kritisieren diesen Punkt, da dadurch auch jene verurteilt werden können, die sich nicht beteiligt haben.

Die Debatte um das Sexualstrafrecht ist nach den Vorfällen in der Silvesternacht in Köln intensiv geführt worden. Damals wurden massenhaft Frauen angegriffen und beraubt. Auch der Fall Gina-Lisa Lohfink hat bei der Debatte eine Rolle gespielt: Das Model sagt, sie sei von zwei Männern vergewaltigt worden. Die Männer haben in der betreffenden Nacht gefilmt. Auf dem Video ist zu sehen, dass Lohfink „Nein“ und „Hör auf“ sagt. Kritiker weisen darauf hin, dass der Grundsatz „Nein ist Nein“ viel zu schwammig sei. Das Gesetz tritt vermutlich ab Herbst in Kraft. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.07.2016)

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