Es gibt keine „Musterlösung“

(c) Clemens Fabry
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Prozessbeschleunigung. Wie andere Länder vorgehen.

Wien. Das Problem langer Verfahren gibt es nicht nur hierzulande. Im Gegenteil, Österreich schneidet im internationalen Vergleich gar nicht schlecht ab. Wie lösen andere Länder das Problem?

In Italien etwa schreibt die Strafprozessordnung vor, dass das Ermittlungsverfahren 18 Monate oder – in bestimmten Fällen – zwei Jahre nicht übersteigen darf. Diese Fristen beginnen aber erst ab Eintragung in ein Register zu laufen. „De facto kann die Staatsanwaltschaft auch vor Eintrag bereits Ermittlungen führen und so die Dauer faktisch verlängern“, sagt Rechtsanwalt Andreas Pollak.

Es gibt aber noch einen Unterschied: Nach italienischem Recht wird die Verjährungsfrist durch die Verfahrenseröffnung meist nicht gehemmt. Dauert ein Prozess zu lang, kann es somit allein deshalb zu einem Freispruch kommen. Was freilich auch heißt: Geschickte Verzögerungstaktik kann eventuell sogar eine Verurteilung verhindern.

In Deutschland wiederum wurde die Möglichkeit eines Prozessvergleichs eingeführt, also eine Art Deal mit dem Beschuldigten, ähnlich wie in den USA. Auch das ist rechtspolitisch nicht unumstritten. „Die Musterlösung hat wohl niemand“, sagt Pollak. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2016)

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