Der Kläger hätte über die Manipulationssoftware informiert werden müssen, urteilte das Landesgericht Feldkirch. Der Kaufvertrag wurde aufgehoben.
In Vorarlberg hat nun das Landesgericht Feldkirch einem Käufer eines Audi Q3 25.000 Euro zugesprochen. Beim Kauf, so das Gericht im Urteil, konnte der Kläger davon ausgehen, dass das Auto alle wesentlichen technischen Vorgaben erfüllt, berichtet "orf.at". Er wurde jedoch nicht über die Manipulationssoftware informiert, die auf dem Prüfstand die Abgaswerte verfälscht, hätte aber werden müssen. Deshalb wurde der Vertrag aufgehoben.
Laut Anwalt Hans-Jörg Vogl zeigt der Urteilsspruch, dass der VW-Konzern bewusst eine Software verwendet habe, die den EU-Richtlinien widerspricht. Der Kläger hatte den Wagen vor etwa zwei Jahren um 32.000 Euro gekauft. 7.000 Euro muss er sich nun als Benützungsentgelt anrechnen lassen, da er mit dem Wagen 66.000 Kilometer zurückgelegt hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ein erstes Urteil im VW-Skandal gab es bereits Mitte Juni in Linz. Dem Landesgericht Linz zufolge hätte der Kläger den VW Touran nicht gekauft, wenn er gewusst hätte, dass das Fahrzeug manipuliert war. Laut Urteil darf er sein Auto zurückgeben und bekommt einen Großteil des Preises zurückerstattet.
(red.)