AK kritisiert ungewöhnlich lange Dauer bei Lohnsteuerausgleich

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Laut Finanzministerium handelt es sich nur um Einzelfälle. Der Durchschnitt der Bearbeitungszeit blieb gleich.

Wien. Es sei ein Problem, über das in letzter Zeit gehäuft Beschwerden einträfen, sagt Otto Farny von der Arbeiterkammer (AK). Lohnsteuerpflichtige würden nach Einreichung des Steuerausgleichs (der sogenannten Arbeitnehmerveranlagung) monatelang auf einen Bescheid warten. Und das, obwohl keine Dokumente fehlten oder spezielle Prüfungen notwendig wären. „Das ist ein Phänomen, das es früher so nicht gegeben hat.“ Als mögliche Erklärung nennt Farny Berichte, wonach es bei der elektronischen Übermittlung von Lohnzetteln manchmal Probleme gebe.

Laut Finanzministerium kann es sich dabei aber nur um Einzelfälle handeln. Die Statistik über alle eingereichten Veranlagungen zeige nämlich, dass die durchschnittliche Bearbeitungszeit mit 18 bis 20 Tagen im ersten Halbjahr gleich lang ist wie in den Jahren 2014 und 2015. Dies, obwohl heuer mit 2,9 Millionen Anträgen um 200.000 Anträge mehr gestellt wurden als im Vorjahreszeitraum. „Die Verwaltung ist also sogar effizienter geworden“, heißt es im Ministerium.

„90 Prozent der Fälle sind Durchlaufposten, bei denen der Bescheid in wenigen Tagen erstellt werden kann“, so ein Ministeriumssprecher. Bei den restlichen zehn Prozent sei es notwendig, dass Dokumente oder Formulare nachgereicht werden. Das könne dann natürlich länger dauern. Ob ein Antrag über das elektronische System Finanz-Online gestellt wird oder klassisch per Post, ändere an der Bearbeitungszeit nichts. Lediglich der Postweg in beide Richtungen (Antrag und Bescheid) käme hinzu. Rund 80 Prozent der Anträge erfolgen schon elektronisch. (jaz)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.08.2016)

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