Bettlerin soll 38.000 Euro Strafe zahlen

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Symbolbild.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die rumänische Frau hatte in Vorarlberg immer wieder mit ihrem Kind gebettelt, das ist verboten.

Bregenz. Eine rumänische Bettlerin soll in Vorarlberg 38.000 Euro an Verwaltungsstrafen bezahlen. Die Frau hat immer wieder mit Kind gebettelt, was in Vorarlberg verboten ist. Ihr Rechtsanwalt Anton Schaefer hält die Strafen für rechtswidrig.

Die Rumänin verdient mit Betteln nach eigenen Angaben 20 bis 30 Euro pro Tag. Sie habe fünf Kinder und müsse den Großteil des Geldes in die Heimat schicken, sagte sie gegenüber dem ORF Vorarlberg. Allein in einem Monat haben sich Verwaltungsstrafen in Höhe von fast 17.000 Euro angehäuft – sowohl für das Betteln mit ihrem Kleinkind als auch für den Verkauf von Zeitungen (22 Strafen).

Die Ersatz-Haftstrafe für die 38.000 Euro würde sich auf drei Jahre belaufen. Schaefer betonte, dass solche Strafen mit 450 Euro pro Anlassfall rechtswidrig seien. Verwaltungsstrafen müssten dem Einkommen entsprechen und der Schuld angemessen sein. Es gehe in diesem Fall einzig und allein darum, die „Notreisenden“ zu vertreiben. ÖVP-Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler hingegen hält die Maßnahme für richtig. Wenn jemand jeden Tag bewusst das Gesetz breche, sei es wichtig, Grenzen zu ziehen. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.08.2016)

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