Keine Zeit, sich in Details zu verzetteln

Total-Abverkauf wegen Geschaeftsaufloesung
Total-Abverkauf wegen Geschaeftsaufloesung(c) www.BilderBox.com (www.BilderBox.com)
  • Drucken

Große Konkurse bringen dem Insolvenzverwalter Arbeit Tag und Nacht – und ein gutes Salär.

Wien. Große Konkurse bedeuten für den Insolvenzverwalter vor allem eines: Arbeit rund um die Uhr. Von seiner Bestellung an hat sich der Verwalter möglichst schnell einen genauen Überblick über das Unternehmen und seine Verbindlichkeiten zu verschaffen. Rasch ist zu entscheiden, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann.

Weder gebe es in dieser Phase Zeit, sich in Details zu verzetteln noch das Pro und Contra jeder Entscheidung lang abzuwägen, sagt Rechtsanwalt Florian Gehmacher. Gefragt sei vielmehr Entscheidungsfreudigkeit, ja sogar Mut. Vor allem das erste Jahr nach Konkurseröffnung über die Hofman & Maculan Bau Gesellschaft sei sehr intensiv und anstrengend gewesen, erinnert er sich noch heute. Ihm stand neben einer Schar von Mitarbeitern sein Kollege Matthias Schmidt als Stellvertreter zur Seite. Und ein großer Konkurs spült lang Geld in die Kassa. Zwölf Jahre dauerte es, bis die Maculan-Pleite abgewickelt war.

Zu viel für einen allein

Ist die Insolvenz so umfangreich, dass die Arbeit für einen allein nicht bewältigbar ist, kann das Gericht dem Insolvenzverwalter sogenannte besondere Verwalter zur Seite stellen. So geschehen bei der größten Pleite der letzten Zeit, dem Baukonzern der Alpine im Jahr 2013. An diesem Fall arbeitete nicht nur Stephan Riel in seiner Funktion als Insolvenzverwalter, sondern auch seine Kanzleipartner Johannes Jaksch und Alexander Schoeller. Überdies gehörten noch die Rechtsanwälte Ulla Reisch, Susi Pariasek, Georg Freimüller und Michael Lentsch zur Arbeitstruppe. Als Schuldnervertreter setzte sich die Kanzlei Graf & Pitkowitz für die Alpine Bau GmbH ein. Und für die Insolvenzverwaltung der Alpine Holding war Karl F. Engelhart im Einsatz, während die Alpine Polen das Gericht wiederum Reisch überantwortet hatte.

Doch was verdienen die Insolvenzverwalter bei einem Konkurs eigentlich? Das regelt die Insolvenzordnung. Das Honorar richtet sich nach der Höhe des Verwertungsvolumens. Für die ersten 22.000 Euro gibt es 20 Prozent, von den weiteren 500.000 Euro bleiben zehn Prozent, über sechs Mio. Euro gibt es ein Prozent. Mindestens bringt ein Konkurs 2200 Euro, sei er auch noch so klein. Allerdings: Besonders große Verfahren rechtfertigen regelmäßig eine Erhöhung, da die aufgewendeten Mühen dann nicht angemessen abgegolten erscheinen. Diese genaue Regelung steht erst seit 1999 im Gesetz; davor war es in vielen Gerichten Usus, dem Masseverwalter zehn Prozent der Bruttoverteilungsmasse zuzusprechen. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.09.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.