Rot-schwarze Welt in Ordnung

ANGELOBUNG RECHNUNGSHOFPR�SIDENTIN KRAKER
ANGELOBUNG RECHNUNGSHOFPR�SIDENTIN KRAKER(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Nachfolger Margit Krakers als Chef des Landesrechnungshofs dürfte SPÖ-Kandidat Drobesch werden – mit ÖVP-Unterstützung.

Graz. Der Posten wurde vakant, nachdem die bisherige Präsidentin des steirischen Landesrechnungshofs als Präsidentin des Bundesrechnungshofs nach Wien gewechselt war. Auf die Christdemokratin Margit Kraker dürfte nun der Sozialdemokrat Heinz Drobesch folgen.

Am Dienstag wird im steirischen Landtag die Entscheidung fallen. Aus dem Hearing der zwölf Kandidaten im Landtag, das Mittwochabend durchgeführt wurde, ging Heinz Drobesch als bestbewerteter Kandidat hervor. Die Vorauswahl der Kandidaten war durch das Personalberatungsunternehmen Hill vorgenommen worden. Drobesch ist der frühere Bürochef des ehemaligen SPÖ-Landeshauptmannstellvertreters Siegfried Schrittwieser. Margit Kraker war seinerzeit aus dem Büro von ÖVP-Landeshauptmannstellvertreter Hermann Schützenhöfer an die Spitze des Landesrechnungshofs gewechselt.

Dass Drobesch der bestqualifizierte Kandidat sei, zogen die Vertreter der Opposition allerdings in Zweifel. In einer gemeinsamen Presseaussendung hielten sie fest: „Den Ausschlag dafür dürften die sechs Kommissionsmitglieder von SPÖ und ÖVP gegeben haben“, so die drei Kontrollsprecher Mario Kunasek (FPÖ), Lambert Schönleitner (Grüne) und Werner Murgg (KPÖ). Die Oppositionsparteien hätten in Summe lediglich fünf stimmberechtigte Mandatare gestellt. Und diese sahen im Hearing andere Bewerber voran: Andrea Sickl und Jürgen Kaspar seien die fachlich geeigneteren Personen.

Die Klubchefs von SPÖ und ÖVP im Landtag, Hannes Schwarz und Barbara Eibinger-Miedl, stellten sich jedoch hinter Drobesch: Er habe in seinen früheren Funktionen als Landtagsdirektor, Büroleiter von Schrittwieser und Abteilungsleiter im Landesdienst bereits jahrelang bewiesen, dass er über Führungskompetenz verfüge.

Für die Wahl im Landtag zum Chef des Rechnungshofs sind zwei Drittel der gültigen Stimmen erforderlich. Werden diese in zwei Wahlgängen nicht erreicht, reicht in einem dritten eine einfache Mehrheit. Auf eine Zweidrittelmehrheit kommen SPÖ (15 Mandate) und ÖVP (14 Mandate) im 48-köpfigen Landtag zwar nicht, aber für die einfache Mehrheit reicht es. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.09.2016)

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