Der Adventmarkt macht das Wählen schwer

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THEMENBILD: KRAMPUSLAUF IM LUNGAUAPA/BARBARA GINDL
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Die Wahlwiederholung kurz vor Nikolo stellt die Gemeinden vor organisatorische Herausforderungen.

„Die letzten Wahllokale schließen bei uns um 15 Uhr. Gott sei Dank. Denn dann kommen die Klaubauf, die Perchten – und glauben Sie mir, das ist kein Kindergeburtstag.“ Für den Bürgermeister der Gemeinde Matrei in Osttirol, Andreas Köll, ist der neue Termin für die Wiederholung der Bundespräsidentschaftswahl kein großes Problem. Für andere schon. Denn vielerorts kollidiert die Wahl, die am 4. Dezember und damit am zweiten Adventsonntag stattfinden wird, mit dem Adventmarkt.

Wurde damals die Aussage des Innenministers, Wolfgang Sobotka (ÖVP), dass ein Wahltermin „kurz vor Nikolaus“ ungünstig sei, noch belächelt, klagen heute so manche Gemeinden über Schwierigkeiten. So etwa die steirische Marktgemeinde Stainach-Pürgg. Durch den „Advent auf der Pürgg“ ist das Wählen im Ortsteil Pürgg an diesem Termin nämlich nicht möglich. Es muss ausgewichen werden. „Derzeit klären wir das noch rechtlich ab“, sagt Bürgermeister Roland Raninger (ÖVP).

In der oberösterreichischen Gemeinde Garsten hat man ein ähnliches Problem. „Erfreut sind wir über den Wahltermin nicht“, sagt Amtsleiter Helmut Kellauer. Zwei Wahllokale, jenes im Pfarrsaal und das in der Volksschule, seien durch die Ausstellungen des Garstner Adventmarkts belegt. Ausweichquartiere gibt es zwar schon. Dort müsse man nun aber noch Parkplätze für die Wähler reservieren. Die seien in der Adventmarktzeit nämlich stets rar. Gar nicht so einfach sei es außerdem, am zweiten Adventsonntag Wahlbeisitzer zu finden. Auch die seien beim Adventmarkt im Einsatz.


Verbotszone um Wahllokal. In der Osttiroler Stadt Lienz befassen sich gerade die Juristen mit dem Adventmarktproblem. Denn abgesehen von den räumlichen und personellen Schwierigkeiten gibt es auch eine rechtliche Herausforderung. Rund um die Wahllokale sind nämlich sogenannte Verbotszonen. Der § 58 der Nationalratswahlordnung verbietet nicht nur Plakatwerbungen rund um die Wahllokale, sondern auch „jede Ansammlung“ – und darunter fallen, wie das Innenministerium bestätigt, auch Adventmärkte. Problematisch sei das nicht. Die Gemeinden, die den Umfang der Verbotszonen festlegen, müssen diese nun einfach klein halten.

Etwas kleiner ist am zweiten Adventsonntag auch der Adventmarkt im burgenländischen Rust. Die Ausstellung im Seehof wird es nicht geben. Auch dort wird gewählt. Bürgermeister Gerold Stagl (SPÖ) sieht es pragmatisch: „Die Aussteller sind nicht begeistert. Aber die Wahl geht vor.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.10.2016)

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