Hofburg: Wahlkarte eines anderen bekommen

Austrian Interior Minister Sobotka addresses a news conference in Vienna
Austrian Interior Minister Sobotka addresses a news conference in Vienna(c) REUTERS (LEONHARD FOEGER)
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Ein Wiener schildert, wie er fälschlicherweise die Verständigung für eine Wahlkarte erhielt, die ihm auch ausgefolgt wurde. Die Adresse wird laut Post dabei nicht überprüft.

Wien. Er hatte gar keine Wahlkarte bestellt, und doch habe er eine ausgehändigt bekommen: die eines anderen. Diesen Fall schildert nun ein Mann aus dem neunten Wiener Gemeindebezirk der „Presse“.

Der Mann hatte in seinem Briefkasten eine Verständigung über einen RSb-Brief gefunden. Im Postamt wurde dem Mann darauf eine Wahlkarte für die geplante Hofburgwahl am 2. Oktober übergeben. Der Postbedienstete habe ihm erklärt, er habe den Ausfolgeschein, berichtet der Wiener. Also habe er auch das Recht, die Wahlkarte mitzunehmen. Der Mann tat, wie ihm geheißen, und nahm die Wahlkarte mit. „Ich hätte meine Stimme zweimal abgeben können“, sagt der betroffene Wiener. Einmal an der Wahlurne, einmal für jemand anderen per Post. Das tat er aber nicht, sondern er verständigte das Innenministerium, wie er betont.

Seitens des Ministeriums erklärt man, dass man diesen Fall gemeinsam mit der Post untersuchen wolle. Klar sei, dass hier das Zustellgesetz gebrochen wurde. Klar sei aber auch, dass der Mann ohnedies nicht für die andere Person hätte wählen dürfen, ohne sich strafbar zu machen. Das Delikt der „Fälschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung“ würde greifen, wenn man für jemand anderen votiert. Die Sanktion: eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

Aber durfte der Mann überhaupt die Wahlkarte im Postamt ausgefolgt bekommen? Ja, sagt Kathrin Schrammel, Sprecherin der Post AG. „Der Filiale ist kein Fehler passiert.“ Da der Mann den Benachrichtigungsschein hatte, habe er auch das Recht gehabt, die Wahlkarte in Empfang zu nehmen. Ob die Adresse stimme, werde nicht mehr extra geprüft, weil sonst jeder mit dem Meldezettel auf die Post kommen müsste.

Wieder per RSa-Brief versenden?

Ein Fehler sei aber offenbar dem Zusteller passiert, wie die Post einräumt. Allerdings verlange man bei der Übergabe der Wahlkarte in der Filiale stets einen Ausweis. „So kann man das Risiko minimieren“, sagt Schrammel. Und wisse, wer eine Wahlkarte entgegennahm. Tatsächlich war vom Wiener in dem Fall auch ein Ausweis verlangt worden.

Als sicherere Alternative könnte man Wahlkarten nur mehr per RSa-Brief verschicken, sagt die Post-Sprecherin. Aber das habe es einst gegeben, und damals hätten sich mehrere Leute beschwert, weil sie unbedingt persönlich in die Postfiliale kommen mussten. Wer eine Wahlkarte fälschlicherweise entgegennehmen und behalten möchte, könne zudem auch wegen Urkundenunterdrückung strafbar sein, betont die Post.

Zuletzt war auch bekannt geworden, dass in Saalfelden ein Mann gleich zwei Wahlkarten bekam („Die Presse“ berichtete). Diesfalls waren beide Wahlkarten auf denselben Wähler ausgestellt. Er hatte auch tatsächlich eine Wahlkarte bei der Stadt beantragt, sie kam darauf aber einmal eingeschrieben und einmal als Standardsendung. Im Frühjahr hingegen hatten sich Beschwerden von Auslandsösterreichern gehäuft, die die Wahlkarte gar nicht oder zu spät für den Wahltermin zugeschickt bekommen hatten. Zudem gab es Personen im Inland, die auf eine eingeschriebene Zusendung verzichtet hatten (dies ist bei Bestellung per Bürgerkartenfunktion möglich) und dann die Wahlkarte nicht erhielten. In diesen Fällen ist die Prüfung, wohin die Wahlkarte gelangte, freilich besonders schwierig.

Wahlkarten neu beantragen

Inzwischen wurde der für den 2. Oktober angesetzte Wahltermin wegen Probleme mit dem Kleber bei Wahlkarten aber ohnedies auf den 4. Dezember verschoben. Dann kommen neue Wahlkarten zum Einsatz, die wegen der einfacheren Lasche auch besser kleben sollen. Wer (wieder) mit Wahlkarte votieren möchte, muss diese aber noch einmal extra beantragen.

AUF EINEN BLICK

Im Vorfeld der Bundespräsidentenwahl war ein Wiener an eine Wahlkarte gelangt, ohne je eine beantragt zu haben. Er hatte eine Verständigung im Postkasten gefunden und war damit zur Postfiliale gegangen. Die Adresse werde bei der Übergabe der Wahlkarte nicht überprüft, heißt es seitens der Post, weil sonst jeder einen Meldezettel mitnehmen müsste. Der Mann wählte aber nicht für die andere Person. Dies wäre auch strafbar.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.10.2016)

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