Spielsüchtige bekommt Geld von Novomatic

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Symbolbild.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Der Glücksspielkonzern Novomatic war beim Oberlandesgericht Wien mit der Berufung abgeblitzt.

Wien. Der Glücksspielkonzern Novomatic ist erneut zur Entschädigung von Spielsüchtigen verurteilt worden. Während andere Verfahren noch in den Instanzen hängen, hat das Unternehmen in einem Fall bereits gezahlt. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte einer Klägerin 222.300 Euro zugesprochen. Novomatic war mit seiner Berufung abgeblitzt.

Das Verfahren dauerte fast zwei Jahre. Wieder einmal ging es um die Frage, ob bei der Klägerin Spielsucht vorherrschte und sie daher teilweise geschäftsunfähig war. Der Gutachter bejahte das. In der „Atmosphäre des Spielbetriebs“ sei die Frau zu einem vernunftgesteuerten Handeln nicht in der Lage gewesen, meinte der Sachverständige laut OLG-Urteil. Die Spielerin hatte vor Gericht angegeben, in den Wiener Novomatic-Automatencasinos im Prater (Admiral) sowie Monte Laa von 2010 bis 2013 „alles Geld“, das sie hatte, verzockt zu haben. Sie begehrte die Rückzahlung von 298.600 Euro, konnte davon aber „nur 222.300 Euro nachweisen. Die Frau hatte sich für das Spielen Geld von Verwandten geborgt.

Bereits in erster Instanz hatte die Spielerin recht bekommen, Novomatic ging in Berufung. Der Konzern argumentierte etwa, dass nicht festgestellt werden könne, wie viel Geld die Frau tatsächlich in Automaten gesteckt hatte.

Das Oberlandesgericht sah das anders und schloss sich dem Erstgericht an. Von Novomatic hieß es zu dem Urteil auf Anfrage: „In seltenen Einzelfällen und aufgrund der alten Rechtslage, nach der bekanntlich eine anonyme Spielteilnahme möglich war, kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine etwaige Geschäftsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Abschluss von Spielverträgen von einem Sachverständigen im Verfahren festgestellt werden kann.“ (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2016)

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