Verfassungsgerichtshof bestätigt Bettelverbot in Dornbirn

Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein Rechtsanwalt hatte Beschwerde gegen das Bettelverbot in Dorngirn eingelegt. Diese sei "nicht begründbar", so der VfGH.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Bettelverbot in Dornbirn in Vorarlberg bestätigt. Rechtsanwalt Anton Schäfer hatte Beschwerde gegen das Verbot eingelegt. Diese wurde nun vom VfGH abgewiesen, berichteten die "Vorarlberger Nachrichten" ("VN") in ihrer Samstagsausgabe. "Die Beschwerden sind nicht begründbar", hieß es in dem VfGH-Erkenntnis.

Der Fall beziehe sich auf eine Frau, die zur Zeit des Christkindlmarktes 2015 bestraft wurde, weil sie gegen das kurz zuvor von der Stadt erlassene Bettelverbot gehandelt hatte, berichtete der ORF Vorarlberg. Schäfer zog bis vor den VfGH, um die Strafe zu bekämpfen.

Das Höchstgericht habe mit der Entscheidung zwar das Dornbirner Bettelverbot bestätigt, aber auch keine generelle Erlaubnis für ein Bettelverbot ausgesprochen, meinte der Rechtsanwalt gegenüber dem ORF Vorarlberg. Der VfGH habe ausdrücklich festgehalten, dass seine Entscheidung nur auf den konkreten Fall mit dieser Frau zur Anwendung gelangt sei, so Schäfer.

Laut VfGH könne die Stadt Dornbirn den für die Erlassung des Verbots notwendigen Missstand belegen. Die Dornbirner Bettelverbots-Verordnung erweise sich demnach "nicht als unsachlich", zitierten die "VN" aus dem Erkenntnis. Am 12. November 2015 hatte die Dornbirner Stadtvertretung beschlossen, Betteln zur Marktzeit am Marktort zu verbieten.

(APA)

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