In Vorarlberg könnte auch Hausgeflügel mit der Vogelgrippe infiziert sein, ein Ergebniss wird für Freitag erwartet. Ab Mitternacht gilt die Stallpflicht für Geflügel um den Bodensee.
In Vorarlberg ist ein Verdachtsfall auf Vogelgrippe bei Hausgeflügel aufgetreten. Die Untersuchungen laufen, Ergebnisse stellte Ulrich Herzog vom Gesundheitsministerium gegenüber der APA für Freitag in Aussicht. Rund um den Bodensee wird in Abstimmung mit Deutschland und der Schweiz eine einen Kilometer breite Schutzzone gelten, zudem wird Stallpflicht verordnet.
Proben von mehreren toten Tieren aus dem Betrieb werden von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf Vogelgrippe getestet. Außerdem wurden laut Herzog weitere in so einem Fall übliche Maßnahmen ergriffen. "Der Betrieb wurde unter Sperre gestellt, um keine weiteren Krankheiten zu ermöglichen". Sollte sich der Verdacht bestätigen, sei der betroffene Bestand zu keulen und der Standort zu desinfizieren. Es gebe jedoch "aktuell keinen Hinweis darauf, dass betroffenes Geflügel in den Verkauf gekommen ist".
Die Bestimmungen über die Einrichtung der Schutzzone sowie die darin geltende Stallpflicht für Hausgeflügel treten am Freitag Mitternachtin Kraft, sagte Herzog am Donnerstag im Gesundheitsministerium in Wien.
70 bis 80 tote Wildvögel
Seit Mittwochnachmittag steht fest, dass die gefährliche Variante der Vogelgrippe vom Typ H5N8 auch am österreichischen Bodenseeufer angelangt ist. Rund um den See waren in der jüngsten Vergangenheit 70 bis 80 tote Tiere entdeckt worden. Bei Wildvögeln ergaben Tests am Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen der AGES in Mödling den Nachweis des Aviären Influenzavirus (AI) des Subtyps H5N8 in der hochpathogenen Variante. Zuvor waren bereits aus Deutschland, Polen, Kroatien und Ungarn Vogelgrippe-Fälle gemeldet worden.
(APA)