AK OÖ will sechste Urlaubswoche vor Gericht durchsetzen

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Die Arbeiterkammer will erreichen, dass künftig alle Vordienstzeiten angerechnet werden - und jeder nach 25 Dienstjahren Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche hat.

Die Arbeiterkammer (AK) OÖ will den leichteren Zugang älterer Arbeitnehmer zur sechsten Urlaubswoche am Klagsweg durchsetzen. Argumentiert wird mit "mittelbarer Diskriminierung" von Beschäftigten aus dem EU-Ausland. Die Klage sei dem Arbeits- und Sozialgericht bereits übermittelt worden, teilte die AK am Dienstag mit. Ziel ist, dass künftig alle Vordienstzeiten angerechnet werden. Um Anspruch auf eine sechsten Urlaubswoche zu haben, muss man 25 anrechenbare Dienstjahre vorweisen können. Dazu zählen neben jenen beim aktuellen Arbeitgeber aber maximal fünf aus früheren Beschäftigungen sowie Ausbildungszeiten in gewissem Umfang. Die AK kritisiert, dass man Arbeitnehmer einerseits immer später in Pension schicken wolle, andererseits aber viele ältere Beschäftigte durch die derzeitige Gesetzeslage die Anforderungen für eine sechste Urlaubswoche nicht erfüllen.

Arbeitnehmern aus anderen EU-Staaten werden ebenfalls nur maximal fünf Jahre ihrer Berufspraxis im Ausland angerechnet. Die AK argumentiert, dass diese Personen aber weniger Chancen haben, 25 gültige Jahre zusammenzubekommen als Beschäftigte aus Österreich. Damit liege ein Verstoß gegen die Arbeitnehmer-Freizügigkeit vor. Beseitigt man diese "mittelbare Diskriminierung", wären aber wieder die österreichischen Arbeitnehmer schlechter gestellt und müssten ebenfalls mehr Vordienstzeiten angerechnet bekommen, so die Linie der Arbeiterkammer, die in dem Fall den Betriebsrat eines oberösterreichischen Unternehmens vertritt.

(APA)

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