ORF weist "Ferndiagnosen" der Privatsender zurück

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der ORF sieht den Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) als "Lobbyingverband" der deutschen Konzerne in Österreich und zeigt sich wenig beeindruckt von den Ideen zur Gebührenreduzierung.

Nachdem sich die österreichischen Privatsender am Dienstag erneut und mit Nachdruck gegen eine Erhöhung der ORF-Gebühren ausgesprochen haben, zeigt sich der ORF wenig beeindruckt. Zuständig für Finanzierung und Kontrolle des ORF seien Stiftungsrat und KommAustria und mitnichten der VÖP, wurde am Dienstag in einer Aussendung festgehalten. "Ferndiagnosen zu den ORF-Finanzen von unzuständigen und selbst ernannten Experten" weist der ORF zurück, zumal diese "auf Basis mangelhafter Unterlagen" erstellt worden seien und "jeglicher faktischer Grundlage" entbehrten.

Der VÖP habe vielmehr ein "Lobbying-Papier der größten TV-Konzerne Europas" vorgelegt. Schließlich gehörten fünf von sechs TV-Mitgliedern des Verbands deutschen bzw. internationalen Medienkonzernen an. Die "größten TV-Konzerne Europas" wollten "die Kolonialisierung des österreichischen Medienmarkts weiter vorantreiben".

Keine "Finanzierungslücke"

Inhaltlich betonte der ORF, dass "selbstverständlich kein Gebührengeld für den Erwerb ausländischer Produktionen" ausgegeben werde. "Die Gebührenmittel verwendet der ORF ausschließlich entsprechend seines Auftrags für österreichische Information und Kultur, heimischen Sport, österreichische Unterhaltung und seine Regionalprogramme, was der VÖP ja implizit bestätigt."

Was die Publikumsakzeptanz betreffe, würden Marktanteile und Reichweiten zeigen, dass die ORF-Angebote die beliebtesten Programme des seien. "98 Prozent des Publikums nutzen jede Woche ORF-Angebote. Im Fernsehen erreicht der ORF täglich 3,6 Millionen Österreicher, im Radio 4,7 Millionen und eine Million nutzt den ORF täglich online." Der ORF habe auch "nie behauptet, dass es eine 'Finanzierungslücke' gebe". Zu prüfen sei "allenfalls von den zuständigen Instanzen" eine teilweise Valorisierung der Programmentgelte. Und das müsse per Gesetz eben alle fünf Jahre passieren.

(APA/Red.)

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