Wenn die Wahlkarte halb ausgefüllt oder gar nicht kommt

Wenn die Wahlkarte halb ausgefüllt oder gar nicht kommt
Wenn die Wahlkarte halb ausgefüllt oder gar nicht kommt(c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER)
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Je näher die Wahl rückt, desto mehr Wahlkartenprobleme tauchen auf. Was kann man in Problemfällen noch machen und was muss man als Wähler hinnehmen?

Wien. Je näher die Wahl rückt, desto mehr kleinere oder auch größere Wahlkartenprobleme tauchen auf, wie Rückmeldungen von Lesern an die „Presse“ zeigen. Aber auch die Zusendung von unerwünschter Wahlreklame beschäftigt die Bürger. Doch was kann man in Problemfällen noch machen und was muss man als Wähler hinnehmen?

1. Die Wahlkarte wurde zugeschickt, obwohl sie die Gemeinde nicht korrekt ausgefüllt hat.

Ein Mann und seine Freundin schauten sich die erhaltenen Wahlkarten genau an. Und siehe da: Auf einer der Wahlkarten war zwar der Stempel der Gemeinde und eine Unterschrift im Namen des Bürgermeisters. Doch andere Felder, die etwa Bezirk, Wahlsprengel oder Wählerinformationen betrafen, waren nicht ausgefüllt. Das Paar bekam seitens der Gemeinde die Auskunft, dass man die leeren Felder selbst ausfüllen möge, und eine Anleitung dazu. Das vom Paar ebenfalls konsultierte Innenministerium erklärte aber, dass das nicht gehe. Um am Tag darauf doch telefonisch mitzuteilen, dass man die Felder nun selbst ausfüllen dürfe, wie das Paar schildert.

Im Innenministerium kann man diese Darstellung nach Anfrage der „Presse“ nicht nachvollziehen. „Eine Selbsteintragung ist nicht zulässig“, heißt es. Eine anderslautende Auskunft sei auch nicht erteilt worden. Eine Selbsteintragung von Angaben, die die Gemeinde auszufüllen hat, würde die Wahlkarte nichtig machen und strafrechtliche Fragen (Urkundenfälschung) aufwerfen.

Eine nicht vollständig ausgefüllte Wahlkarte ist aber ebenfalls nichtig. Daher sollte man im Fall fehlender Eintragungen unbedingt die Gemeinde kontaktieren. Sie muss die Wahlkarte austauschen, solange sie noch nicht verwendet worden ist.

2. Die Wahlkarte wurde per Bürgerkarte beantragt und kommt nicht an.

Es mehren sich auch die Beschwerden von Leuten, die ihre Wahlkarte nie erhalten haben. Leute, die ihre Unterlagen per Bürgerkarte beantragt haben, wurden dabei in mehreren Fällen von dem Umstand überrascht, dass ihre Wahlkarte nicht eingeschrieben versandt wurde. Und einige machten sich sodann zu einer bürokratischen Odyssee auf, um ihre Wahlkarte zu suchen.

„Als Erstes habe ich den allgemeinen Kundenservice der österreichischen Post kontaktiert und wurde relativ schnell mit der Begründung abgewimmelt, dass keiner wissen könne, wo er ist, da es sich um keinen eingeschriebenen Brief handelt“, schildert ein Leobener Student seinen Fall. Auch das Innenministerium und Direktanfragen beim Vertrieb der Post lösten das Problem nicht.

Auch aus anderen Gemeinden kommen Beschwerden, dass per Bürgerkarte bestellte Wahlkarten nicht eingeschrieben verschickt wurden. Das sei aber in diesen Fällen legal, betont das Innenministerium: „Die Gemeinde kann die Wahlkarte normal zustellen und muss den Antragsteller diesbezüglich nicht fragen.“ Die Ausstellung einer Ersatzwahlkarte ist nicht zulässig. Wer keine uneingeschriebene Sendung will, sollte also Wahlkarten nicht mit der Bürgerkarte (mit der man sich vorab ausweist) bestellen.

3. Im Briefkasten befindet sich unerwünschte Wahlwerbung.

Obgleich sich Auslandsösterreicher über Werbemails von Norbert Hofer beschwerten, wurde dasselbe Schreiben in mehreren Fällen auch per Brief verschickt. Andererseits beklagte sich ein Wiener darüber, dass er einen Brief von einer grünen Seniorenorganisation bekam, in dem für Alexander Van der Bellen geworben wird.

So ärgerlich Wahlwerbung per Post auch sein mag,sie ist nach heimischem Recht legal. Die Parteien dürfen die Daten aus der Wählerevidenz dafür verwenden. Anders ist der Fall bei E-Mails. Denn Massenmails und Direktwerbung per elektronischer Post sind verboten. Diesbezüglich kann man sich beim Fernmeldebürobeschweren, das nun auch bereits beim Nationalrat beantragte, die Immunität von Hofer und von FPÖ-Klubchef Heinz-Christian Strache aufzuheben. Als Absender der E-Mails trat das Büro Hofer auf, das dem FPÖ-Klubchef zugerechnet werden könnte. In einem ähnlichen Fall (Massen-SMS der Neos an Bürger vor der Wien-Wahl 2015) hatte Klubobmann Matthias Strolz eine Verwaltungsstrafe erhalten.

(Print-Ausgabe, 30.11.2016)

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