Massenüberwachung: Wer braucht noch die Vorratsdaten?

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Observation. Seit zehn Jahren wird über Vorratsdatenspeicherung gestritten. Doch die Massenüberwachung sieht inzwischen anders aus.

Wien. Ein neuerlicher Sieg für den Datenschutz – euphorisch begrüßten viele Datenschützer die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Am 21. Dezember hatte der EuGH der Vorratsdatenspeicherung erneut enge Grenzen gesetzt (Rs C203/15 und C698/15). Unbeeindruckt davon ließen österreichische Minister Anfang Jänner verlauten, dass man „ein vernünftiges Maß an Vorratsdatenspeicherung“ brauche und die Möglichkeit einer Wiedereinführung prüfe. Tatsächlich geht dieser Diskurs an der Realität vorbei.

Die Vorratsdatenspeicherung zwingt Telekommunikationsanbieter, für einen bestimmten Zeitraum (oft sechs Monate) auf Vorrat zu speichern, wer wann mit wem von wo aus per Telefon, SMS oder E-Mail kommuniziert. Diese an die Telekommunikationsbranche ausgelagerte Massenüberwachung begann – in Bezug auf Telefonanrufe – in den USA bereits im Jahre 1987 und hat ihre technische Begründung darin, dass es staatlichen Behörden anfangs gar nicht möglich war, derartige Daten selbst zu speichern. Als im Rat der Europäischen Union im Jahr 2002 erstmals die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für die Internetkommunikation diskutiert wurde, standen die Mitgliedstaaten noch vor ähnlichen Herausforderungen.

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