Richter-Präsident: Fußfessel für Gefährder "nicht umsetzbar"

Werner Zinkl
Werner Zinkl(c) Michaela Bruckberger
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Eine Fußfessel hindere niemanden daran, Bomben zu bauen oder einen Anschlag zu begehen, sagt Werner Zinkl. Der Innenminister verteidigt die geplante Maßnahme.

Richter-Präsident Werner Zinkl hält den Versuch, durch Überwachung Terrorakte zu verhindern, zwar grundsätzlich für richtig - sofern richterliche Anordnung nötig ist. Sehr skeptisch sieht er aber die Fußfessel für Gefährder. Dies lasse sich in der Praxis nicht umsetzen, zudem hindere eine Fußfessel niemanden, Bomben zu bauen oder einen Anschlag zu begehen, sagte er am Dienstag.

Nach geltender Rechtslage ist die Fußfessel überhaupt nur als Ersatz für Strafhaft und nicht für U-Haft vorgesehen. Selbst wenn man das ändern sollte, täten sich Richter schwer, über jeden Gefährder U-Haft zu verhängen. Voraussetzungen für eine U-Haft sind nämlich dringender Tatverdacht und ein Haftgrund (wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr). Ohne einen solchen dürfe kein Mensch in U-Haft genommen werden. Dass "jemand vielleicht eine Straftat begehen könnten" (wie eben ein Gefährder) sei kein ausreichender Grund. "Ganz Österreich könnte eine Straftat begehen", merkte Zinkl an. Außerdem könne man mit elektronischer Überwachung niemanden von Terroranschlägen abhalten. "Wir wissen damit nur, wo sich jemand aufhält, aber nicht, ob er dort Bomben bastelt", erläuterte Zinkl. Und einem Selbstmordattentäter werde es gleichgültig sein, wenn er die Fußfessel mitsprengt.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) verteidigt den Regierungsplan, "Gefährder" mit Fußfesseln auszustatten. Den Gefährderbegriff werde Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) festlegen, er denke dabei an Jihad-Rückkehrer, sagte Sobotka am Dienstagabend im ORF-"Report".

Die Fußfessel alleine sei aber kein "Allheilmittel", verwies Sobotka auf andere geplante Maßnahmen wie die Erfassung von Autokennzeichen oder die Registrierung von Handy-Wertkarten. Man wolle den Leuten klar machen, "wir schauen auf euch", und gleichzeitig Kriminellen das Handwerk legen. Ändere Länder hätten hier mehr Möglichkeiten.

Ausbau von Telefon- und Videoüberwachung sinnvoll

Richter-Präsident Zinkl betrachtet es vor allem als sinnvoll, potenzielle Attentäter mit anderen Mitteln möglichst gut zu überwachen und notfalls einzugreifen. In diesem Sinn sei auch der Ausbau von Telefon- und Videoüberwachung oder die Registrierung von Autokennzeichen an der Grenze durchaus sinnvoll. Unumstößlich ist für Zinkl, dass eine solche Überwachung bzw. der Zugriff auf erhobene Daten nur mit richterliche Anordnung erlaubt sein darf. Schließlich handle es sich um teils schwere Grundrechtseingriffe. Da offenbar eine gerichtliche Anordnung auch für die Speicherung von und den Zugriff auf Telekommunikationsdaten vorgesehen ist, hat Zinkl prinzipiell kein Problem mit der ins Auge gefassten Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung. "Die Mindestvoraussetzung ist erfüllt", letztlich beurteilen könne man das aber erst, wenn der Gesetzestext vorliegt.

Dies wird laut Arbeitsprogramm der Regierung im Sommer der Fall sein. Bis Juni sollen die legistischen Anpassungen zum Ausbau der technischen Ermittlungsmöglichkeiten vorliegen. Wobei zur Fußfessel offenbar nur ein Erlass des Justizministers vorgesehen ist: "Der Justizminister wird diese Maßnahme im Erlassweg über die Staatsanwaltschaften unterstützen", und zwar schon im März 2017, steht im "Für Österreich"-Papier.

An weiteren Überwachungsmaßnahmen ist geplant: Registrierung von Wertkartenhandys, Videoüberwachung im öffentlichen Raum (bei Gefährdungslage, Herausgabe auf Anordnung der StA), Erfassung von KFZ-Kennzeichen vor allem an der Grenze, nicht generelle, sondern Speicherung von Telekommunikationsdaten bei "Anfangsverdacht" auf Anordnung der StA, Überwachung internetbasierter Kommunikation und akustische Überwachung im Auto (wie in der Wohnung).

(APA)

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