Beim geplanten Neutralitätsgebot herrscht offenbar noch Gesprächsbedarf in der Koalition. Die ÖVP betont, dass das Kreuz in Schulen und Gerichtssälen bleibt.
Die Regierung ist sich offenbar nicht hundertprozentig einig, welche Reichweite das geplante "Neutralitätsgebot" im Öffentlichen Dienst haben wird. Während für die ÖVP klar ist, dass das Kreuz in Schulen und Gerichtssälen bleiben kann, will SPÖ-Staatssekretärin Muna Duzdar noch "mit allen Religionsgemeinschaften" diskutieren, was das Gebot" im einzelnen dann genau heißt.
Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) hatte sich ein Kopftuchverbot für den Öffentlichen Dienst, vor allem den Schulbereich, gewünscht. Nun heißt es im neuen Regierungsprogramm lediglich: "Der Staat ist verpflichtet, weltanschaulich und religiös neutral aufzutreten. In den jeweiligen Ressorts wird bei uniformierten ExekutivbeamtInnen sowie RichterInnen und StaatsanwältInnen darauf geachtet, dass bei Ausübung des Dienstes dieses Neutralitätsgebot gewahrt wird."
"Wir sind uns in der Bundesregierung hundert Prozent einig, dass wir dazu stehen, dass Österreich ein liberaler Rechtsstaat westlicher Prägung ist und eine westlich orientierte Demokratie, und im Auftreten der staatlichen Autorität kann das Tragen von religiösen Symbolen einem gewissen Neutralitätsgrundsatz entgegen stehen", betonte ÖVP-Staatssekretär Harald Mahrer am Mittwoch nach dem Ministerrat. Es gehe nicht nur ums Kopftuch, sondern auch um andere religiöse Symbole.
"Es geht um das Tragen der Symbole"
Die Hoffnung der Richtervereinigung, dass damit auch das christliche Kreuz in den Verhandlungssälen bald der Vergangenheit angehören wird, enttäuschten die Regierungskoordinatoren: "Es geht um das Tragen der Symbole", erklärte Mahrer. Das Kreuz im Verhandlungssaal trage ja keine einzelne Person am Körper. Einen Widerspruch zum Argument der Neutralität wollten Mahrer und sein SPÖ-Gegenüber Thomas Drozda nicht erkennen. Er habe dazu "eine private Meinung, die Sie sich ungefähr vorstellen können - aber das ist nicht Gegenstand der Regelung", sagte Drozda. Schulen sind von dem Neutralitätsgebot nicht betroffen, betonte er dann auch, es gehe um Richter, Staatsanwälte, Polizei und Militär. "In staatlichen Schulen ist sowas nicht angedacht." Es gebe einen Unterschied zwischen dem "hoheitlichen Staat" wie dem Gericht und Bereichen, wo staatlich finanzierte Lehrer unterrichten, meinte Drozda. In anderen Bereichen gebe es außerdem ohnehin Kleidungsvorschriften etwa aufgrund der Hygiene, ergänzte Mahrer. "Ein Kochmützenverbot haben wir nicht diskutiert", scherzte Drozda.
"Das Neutralitätsgebot ist kein Kopftuchverbot", stellte Duzdar vor der Regierungssitzung klar. Richter und Polizisten hätten ohnehin schon bestimmte Kleidungsvorschriften. Die ÖVP habe ein Kopftuchverbot für den Öffentlichen Dienst gefordert, aber man habe sich letztlich auf ein Neutralitätsgebot "beschränkt". Was das konkret bedeutet, ist für Duzdar offensichtlich noch nicht endgültig geklärt: Darauf angesprochen, dass laut Kurz Kreuze in der Klasse bleiben, kündigte Duzdar an, dass sie nun "mit allen Religionsgemeinschaften" diskutieren werde, "was das (Gebot, Anm.) im einzelnen dann genau heißt".
Duzdar steht zu Vollverschleierungsverbot
Das geplante Vollverschleierungsverbot verteidigte Duzdar. Sie habe immer gesagt, dass Niqab und Burka für eine fundamentalistische Auslegung der Religion stünden, sei einem Verbot aber skeptisch gegenüber gestanden, räumte sie ein. In einer Partnerschaft müsse man aber aufeinander zugehen, im Gegenzug habe man das Integrationsjahr durchgesetzt - "es ist eine Einigung gewesen".
Minister Kurz zeigte sich bezüglich des Burkaverbots überzeugt, dass es keine nachteiligen Auswirkungen auf den Tourismus haben werde - das zeigten auch Studien aus dem Ausland. Auch an andere Regeln müsse man sich halten und das funktioniere auch, zog Kurz einen Vergleich zum Anschnallen beim Autofahren.
(APA)