Psychiatrische Gutachten: Gebühren „ungebührlich niedrig“

Aktenberg und Notebook
Aktenberg und Notebook(c) Bilderbox
  • Drucken

Bei einer Diskussionsveranstaltung im Justizministerium über Sachverständige ertönte der Ruf nach höheren Honoraren – auch aus dem Ressort.

Wien. Die Gebühren, die Psychiater für Gerichtsgutachten verlangen können, sind zu niedrig. Das finden nicht nur die Gutachter selbst, sondern auch Richter und das Justizministerium. Über eine Erhöhung müsste aber letztlich Finanzminister Hans Jörg Schelling entscheiden. „Wir verhandeln seit Jahren“, sagte Matthias Rant, der Vorsitzende des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen, vorige Woche bei einer Diskussion in Wien. „Das Justizministerium sagt, wir müssen die Gebühren ändern, aber das Finanzministerium will nicht.“

Die Diskussion fand im Justizministerium statt und kreiste, wiewohl generell dem Sachverständigen im Gerichtsverfahren gewidmet, stark um die Gebührenfrage. Nachdem Justizminister Wolfgang Brandstetter zur Eröffnung zugab, dass ihm „die Finanzierung im Magen liegt“, wurde Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Ministerium, konkreter: „Der Gebührenanspruch ist ungebührlich niedrig“, sagte Pilnacek mit Blick auf psychiatrische Gutachten, die bei Unterbringungen, Einweisungen oder im Maßnahmenvollzug benötigt werden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.