Mehr Resozialisierung oder mehr Härte im Strafvollzug?

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VOLKSANWALTSCHAFT: BRINEK(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Resozialisierung, die Tiroler Gewerkschafter der Justizwache teilweise ablehnen, ist auch für die Sicherheit der Bevölkerung wichtig.

Wien. Am 9. Februar unternahmen einige Tiroler Gewerkschafter der Justizwache einen merkwürdigen Vorstoß zur „Verschärfung“ des Strafvollzuges. Noch am selben Tag stieß ihr Ansinnen zu Recht auf heftigen Widerspruch von Volksanwältin Gertrude Brinek. Die Gewerkschafter meinten: „Wir sind dagegen, dass jeder (Gefangene) ein Angebot auf Resozialisierung erhält“. Eigenartige Begründung: „Resozialisiert kann nur einer werden, der sozial ist.“ Geht's noch widersprüchlicher?

Das Vollzugsziel der Resozialisierung ist freilich nicht nur im Strafvollzugsgesetz festgeschrieben, sondern ebenso in den European Prison Rules des Europarates. Schließlich endet jede Freiheitsstrafe irgendwann. Wie denn soll einem entlassenen Straffälligen dazu verholfen werden, nach der Haft ein rechtskonformes Leben zu führen? Nur durch Erreichen des Vollzugsziels Resozialisierung kann ja auch die Sicherheit der Bevölkerung verbessert werden – die die Gewerkschaftsvertreter durch einen von ihnen als „Kuschelvollzug“ denunzierten Gefängnisalltag gefährdet sehen. Ein vermeintliches „Übermaß an Betreuung“ und eine „Zurückdrängung der Justizwache“ sind mir noch bei keinem meiner Besuche in einer Justizanstalt aufgefallen.

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